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  • 15.09.2023 – Zahl der Kurzarbeitenden trotz Flaute gesunken
    15.09.2023 – Zahl der Kurzarbeitenden trotz Flaute gesunken
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Zahl der Kurzarbeitenden in Deutschland ist trotz einer wirtschaftlichen Flaute im August gesunken, wie Schätzungen des ifo Instituts auf Basis...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Zahl der Kurzarbeitenden trotz Flaute gesunken

 

Die Zahl der Kurzarbeitenden in Deutschland ist trotz einer wirtschaftlichen Flaute im August gesunken, wie Schätzungen des ifo Instituts auf Basis der ifo Konjunkturumfragen und Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen. Im Mai lag die Zahl der Kurzarbeitenden noch bei 150.000 Menschen, während sie im August auf 110.000 zurückging. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Tatsache zurückzuführen, dass die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld Ende Juni ausgelaufen sind. Der Anteil der Kurzarbeitenden an der Gesamtbeschäftigtenzahl sank von 0,4 Prozent im Mai auf 0,3 Prozent im August.


Die Mehrheit der Kurzarbeitenden, nämlich etwa 80 Prozent, entfällt auf die Industrie. Auch hier gab es einen Rückgang von 118.000 auf 89.000 Kurzarbeitende. Dies entspricht 1,7 Prozent der Beschäftigten in diesem Sektor im Mai und 1,3 Prozent im August. Es ist jedoch interessant festzustellen, dass nicht alle Branchen einen Rückgang verzeichneten. In der Metallerzeugung und -bearbeitung stieg die Anzahl der Kurzarbeitenden von 7.400 im Mai auf 11.000 im August, während im Maschinenbau die Zahl von 13.000 auf 20.000 anstieg.

Überraschenderweise spielt Kurzarbeit im Baugewerbe trotz einer schlechten Stimmung in der Branche bislang keine signifikante Rolle. Die geschätzte Zahl der Kurzarbeitenden im Bauwesen lag im August mit 7.000 etwa auf dem Niveau im Mai (8.000). Im Handel sank die Zahl von 6.200 auf 3.000, und in allen Dienstleistungssektoren zusammen gab es nur noch 11.000 Kurzarbeitende, verglichen mit 18.000 im Mai.

Im Vergleich zum Vorjahr, im August 2022, lag die Gesamtzahl der Kurzarbeitenden niedriger bei 76.000 oder 0,2 Prozent der Beschäftigten. Während des Höhepunkts der COVID-19-Pandemie im April 2020 betrug die Zahl sogar 6 Millionen oder 17,8 Prozent. Kurzarbeit dient dazu, zeitweisen Auftragsmangel abzufedern und ermöglicht es Beschäftigten, Kurzarbeitergeld in Höhe des Arbeitslosengeldes für die ausgefallenen Stunden zu erhalten.


Kommentar:

Die Abnahme der Kurzarbeit in Deutschland trotz einer schwächelnden Wirtschaft ist ermutigend und spiegelt möglicherweise die Resilienz und Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes wider. Es ist bemerkenswert, dass die Auslaufphase der erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld eine Rolle bei dieser Entwicklung gespielt haben könnte. Dies könnte darauf hinweisen, dass Unternehmen und Beschäftigte sich erfolgreich an die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen angepasst haben.

Es ist auch interessant zu sehen, dass die Bauindustrie, obwohl sie unter einer schlechten Stimmung leidet, bisher nicht stark von Kurzarbeit betroffen ist. Dies könnte auf eine robuste Baukonjunktur hinweisen.

Dennoch ist Vorsicht geboten, da die Wirtschaftsbedingungen unsicher bleiben, und weitere Anpassungen am Arbeitsmarkt erforderlich sein könnten. Die Behörden sollten die Situation weiterhin genau überwachen und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stabilität zu schützen.

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