ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 15.09.2023 – Gesetzesänderungen infolge des Bürgergeldgesetzes
    15.09.2023 – Gesetzesänderungen infolge des Bürgergeldgesetzes
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (BT-D...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gesetzesänderungen infolge des Bürgergeldgesetzes

 

Die Bundesregierung legte kürzlich einen Gesetzentwurf mit dem Titel "Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" (20/8344) vor. Dieser Gesetzentwurf geht auf Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zurück, die im Rahmen des Bürgergeldgesetzes vom 16. Dezember 2022 vorgenommen wurden. Die Bundesregierung betont, dass aufgrund dieser SGB II-Änderungen Anpassungen in anderen Gesetzen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass alle Regelungen reibungslos in die bestehende Rechtsordnung integriert werden und Wertungswidersprüche vermieden werden können. Darüber hinaus sind Anpassungen in bereits verkündeten Gesetzen notwendig, da einige Regelungen, die noch nicht in Kraft getreten sind, aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben angepasst werden müssen.


Kommentar:

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie anderer Gesetze zeigt die Notwendigkeit, die Gesetzeslage an aktuelle Veränderungen und Gesetzesvorhaben anzupassen. Die Begründung der Bundesregierung, dass diese Anpassungen erforderlich sind, um Wertungswidersprüche zu vermeiden und eine reibungslose Integration in die bestehende Rechtsordnung sicherzustellen, ist nachvollziehbar und unterstreicht die Bedeutung der Gesetzesanpassung. Es ist entscheidend, dass Gesetze klar und kohärent sind, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Wirksamkeit der Sozialgesetzgebung zu fördern. Daher sollte der vorgelegte Gesetzentwurf sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um diese Ziele zu erreichen. Dieser Prozess sollte transparent und unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen erfolgen, um sicherzustellen, dass die Gesetzesänderungen den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden und soziale Gerechtigkeit fördern.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken