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  • 13.09.2023 – Einheitliche und vereinfachte Steuervorschriften für grenzüberschreitend tätige Unternehmen
    13.09.2023 – Einheitliche und vereinfachte Steuervorschriften für grenzüberschreitend tätige Unternehmen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Es kostet Unternehmen viel Geld, Steuervorschriften einzuhalten, weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften z...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Einheitliche und vereinfachte Steuervorschriften für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

 

Die Europäische Kommission hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union verabschiedet. Dieses Paket zielt darauf ab, die Steuervorschriften zu vereinfachen und Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten operieren, einen einfacheren und gerechteren Steuerprozess zu bieten. Das Maßnahmenpaket umfasst auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni betonte die Bedeutung dieser Maßnahmen für Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Er hob hervor, dass dies ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und einfacheren Besteuerung in der EU sei. Diese Initiative kommt nach der Annahme der EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines effektiven Mindeststeuersatzes für große multinationale Unternehmensgruppen und trägt zur Schaffung einer kohärenten und wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung in Europa bei.

Das Herzstück des Maßnahmenpakets ist der Vorschlag "Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" (BEFIT), der eine einheitliche Regelung zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen einführt. Dadurch sollen die Befolgungskosten für große Unternehmen gesenkt und die Arbeit der Steuerbehörden erleichtert werden. Dies könnte zu jährlichen Einsparungen von bis zu 80 Millionen Euro für in der EU tätige Unternehmen führen.

Die wesentlichen Elemente von BEFIT sind:

  • Unternehmen derselben Gruppe verwenden gemeinsame Regeln zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage.
  • Die Steuerbemessungsgrundlage aller Gruppenmitglieder wird zu einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst.
  • Für jedes Gruppenmitglied wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, basierend auf dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre.

Die neuen Vorschriften werden für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamtertrag von mindestens 750 Millionen Euro verbindlich sein, sofern mindestens 75 Prozent der Eigentumsrechte oder Ansprüche auf Gewinnbeteiligung von der Muttergesellschaft gehalten werden. Kleinere Gruppen können sich freiwillig zur Anwendung der Regeln entscheiden, sofern sie einen konsolidierten Abschluss erstellen.

Das Maßnahmenpaket enthält auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU, um die Rechtssicherheit im Steuerbereich zu erhöhen und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung zu reduzieren. Dies wird in Verbindung mit Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung die Möglichkeiten für Unternehmen einschränken, die Verrechnungspreisgestaltung für aggressive Steuerplanung zu nutzen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in Kraft treten, sobald sie vom Rat angenommen werden, voraussichtlich am 1. Juli 2028 für BEFIT und am 1. Januar 2026 für die Verrechnungspreisgestaltung.


Kommentar:

Die Verabschiedung dieses Maßnahmenpakets zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken und die Einhaltung von Steuervorschriften zu erleichtern. Die Einführung von BEFIT und die Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften werden dazu beitragen, die Steuerbelastung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Steuereinnahmen für die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Die Tatsache, dass diese Maßnahmen für große multinationale Unternehmensgruppen verbindlich sein werden, zeigt das Engagement der Europäischen Kommission für eine gerechtere Unternehmensbesteuerung und die Schaffung eines fairen Wettbewerbsumfelds. Die Möglichkeit für kleinere Gruppen, sich freiwillig den neuen Regeln anzuschließen, ist ebenfalls lobenswert, da sie kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gibt, von den Vorteilen dieser Maßnahmen zu profitieren.

Die Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften und die damit verbundene Reduzierung von Rechtsunsicherheiten sind ebenfalls willkommene Schritte, um das Vertrauen von Unternehmen in das Steuersystem zu stärken. Insgesamt sind diese Maßnahmen ein wichtiger Beitrag zur Schaffung eines transparenten und effizienten Steuerumfelds für Unternehmen in der EU.

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