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  • 14.09.2023 – Richtsatzsammlung 2022
    14.09.2023 – Richtsatzsammlung 2022
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht. Diese Richtsätze sind von ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Richtsatzsammlung 2022

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht. Diese Richtsätze sind von erheblicher Bedeutung für die Finanzverwaltung und dienen als Hilfsmittel zur Überprüfung von Umsätzen und Gewinnen von Gewerbetreibenden, insbesondere in Fällen, in denen keine ausreichenden anderen Unterlagen zur Verfügung stehen.

Die Richtsätze finden ihre rechtliche Grundlage in § 162 der Abgabenordnung. Sie ermöglichen es der Finanzverwaltung, die Gewinne oder Umsätze von Gewerbetreibenden zu schätzen, wenn keine formell ordnungsmäßige Buchführung vorliegt oder die vorhandene Buchführung nicht den erforderlichen Standards entspricht. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Gewinn- oder Umsatzschätzung allein aufgrund von Abweichungen von den Richtsätzen in der Regel nicht zulässig ist, wenn die Buchführung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden. Die Richtsätze wurden für verschiedene Gewerbeklassen auf der Grundlage der Betriebsergebnisse vieler geprüfter Unternehmen ermittelt. Es ist jedoch zu beachten, dass sie nicht auf Großbetriebe anwendbar sind.

Die Richtsätze beziehen sich auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs, der als Einzelunternehmen mit Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich definiert ist. Sie können sowohl auf Einzelunternehmen als auch auf Personengesellschaften und Körperschaften angewendet werden, wobei die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts berücksichtigt werden müssen. Zudem finden sie Anwendung auf Steuerpflichtige, die ihre Gewinne nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermitteln (Einnahmenüberschussrechnung).

Hinweis:

Dieses Schreiben, einschließlich aller Anhänge, wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist somit für Steuerbehörden, Steuerberater und Steuerpflichtige von großer Relevanz. Es bietet klare Leitlinien und Vorgaben für die Schätzung von Gewinnen und Umsätzen in Fällen, in denen die Buchführung unzureichend ist. Die Richtsatzsammlung für 2022 wird zweifellos eine wichtige Informationsquelle für die steuerliche Praxis sein.


Kommentar:

Die Veröffentlichung der Richtsatzsammlung für das Jahr 2022 durch das BMF ist ein bedeutender Schritt zur Sicherstellung von Transparenz und Fairness in der steuerlichen Praxis. Die Richtsätze bieten den Steuerbehörden ein wichtiges Werkzeug, um Gewinne und Umsätze in Fällen zu schätzen, in denen Buchführungsunterlagen fehlen oder unvollständig sind. Dies trägt zur Gerechtigkeit und Steuerehrlichkeit bei.

Es ist ebenfalls zu beachten, dass die Richtsätze auf Basis von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt werden, was ihre Verlässlichkeit und Genauigkeit erhöht. Sie sind jedoch nicht als Freibrief für ungenaue Buchführung oder Steuerhinterziehung zu verstehen. Die Steuerpflichtigen sollten nach wie vor darauf achten, ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I stellt sicher, dass diese Informationen weithin zugänglich sind und von Fachleuten im Bereich der Steuerberatung und Finanzverwaltung genutzt werden können. Insgesamt tragen die Richtsätze dazu bei, die Integrität des Steuersystems zu wahren und einen fairen Beitrag zum Gemeinwohl sicherzustellen.

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