ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 14.09.2023 – BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
    14.09.2023 – BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil V R 28/20 vom 11.05.2023 wichtige Klarstellungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft und deren Vorauss...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil V R 28/20 vom 11.05.2023 wichtige Klarstellungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft und deren Voraussetzungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Eingliederung getroffen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die sich in einer Organschaft befinden oder eine solche in Betracht ziehen.

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ein steuerliches Konstrukt, das Unternehmen bestimmte Vorteile und Erleichterungen bieten kann. Um als organschaftlich verbundene Unternehmen anerkannt zu werden, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine dieser Voraussetzungen betrifft die wirtschaftliche Eingliederung.

Das Urteil:

Der BFH hat in seinem Urteil klargestellt, dass für die umsatzsteuerliche Organschaft die wirtschaftliche Eingliederung ein zentrales Kriterium darstellt. Dabei muss das Organträgerunternehmen in das Organunternehmen derart eingegliedert sein, dass es in die wirtschaftlichen Strukturen und Entscheidungsprozesse des Organunternehmens vollständig integriert ist.

Die Integration muss so weit gehen, dass das Organträgerunternehmen keine selbstständige Entscheidungsbefugnis mehr über seine Geschäfte hat und die Geschäftsführung des Organunternehmens die Kontrolle über die wesentlichen Unternehmensentscheidungen ausübt. Dies schließt ein, dass das Organträgerunternehmen nicht mehr unabhängig am Markt agieren kann und seine wirtschaftlichen Aktivitäten weitgehend auf die Interessen des Organunternehmens ausgerichtet sind.


Kommentar:

Das Urteil des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft und der wirtschaftlichen Eingliederung ist von großer Bedeutung für Unternehmen und deren Steuerplanung. Es schafft Klarheit und Präzision in Bezug auf die Anforderungen an die wirtschaftliche Eingliederung und unterstreicht die Bedeutung dieses Elements für die Anerkennung der Organschaft.

Die Entscheidung des BFH bietet Unternehmen eine klare Richtlinie, um sicherzustellen, dass sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft erfüllen. Die Betonung der Integration und der Verlust der Selbstständigkeit des Organträgerunternehmens verdeutlicht, dass die Organschaft nicht leichtfertig eingegangen werden sollte und eine echte wirtschaftliche Verbundenheit erfordert.

Insgesamt trägt dieses Urteil dazu bei, Missverständnisse und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft zu beseitigen und schafft eine solide Grundlage für die steuerliche Planung von Unternehmen in Organschaftsverhältnissen. Es ist ratsam, die eigenen Strukturen und Prozesse sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die wirtschaftliche Eingliederung erfüllt sind und die Organschaft steuerlich anerkannt wird.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken