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  • 14.09.2023 – BFH zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden
    14.09.2023 – BFH zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil I R 50/19 vom 07.06.2023 wichtige Klarstellungen zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streube...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil I R 50/19 vom 07.06.2023 wichtige Klarstellungen zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden getroffen. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren, die von Dividendenausschüttungen profitieren.

Die Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden ist ein wichtiger Faktor bei der Besteuerung von Dividenden. Sie betrifft Unternehmen, die Beteiligungen an anderen Unternehmen halten, ohne diese wesentlich zu kontrollieren. Die Berechnung dieser Schwelle ist komplex und hat in der Vergangenheit zu Unsicherheiten und Streitigkeiten geführt.

Das Urteil:

Der BFH hat nun in seinem Urteil I R 50/19 Klarheit geschaffen. Er stellte fest, dass bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden die tatsächlich gehaltenen Aktien und nicht die potenziell erwerbbaren Aktien zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass nur die tatsächlichen Anteile an einem Unternehmen in die Berechnung einfließen, nicht jedoch hypothetische Anteile, die erworben werden könnten.

Diese Entscheidung des BFH hat weitreichende Folgen für die steuerliche Behandlung von Streubesitzdividenden. Sie kann dazu führen, dass Unternehmen und Investoren in bestimmten Fällen eine niedrigere Beteiligungsschwelle erreichen und somit von günstigeren Steuersätzen profitieren.


Kommentar:

Das Urteil des BFH zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden ist ein bedeutender Schritt zur Klarstellung und Vereinfachung der steuerlichen Regelungen in diesem Bereich. Die bisherige Unsicherheit bei der Berechnung führte zu unnötigen Streitigkeiten und Komplikationen für Unternehmen und Investoren.

Die Feststellung, dass nur tatsächlich gehaltene Aktien in die Berechnung einbezogen werden sollten, trägt zur Fairness und Transparenz bei. Unternehmen und Investoren können nun besser planen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren, die sich aus einer niedrigeren Beteiligungsschwelle ergeben können.

Insgesamt ist dieses Urteil eine positive Entwicklung für die Steuerlandschaft und bietet eine klarere Richtlinie für die steuerliche Behandlung von Streubesitzdividenden. Es wird dazu beitragen, Unsicherheiten zu reduzieren und die Effizienz in diesem Bereich zu steigern.

 

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