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  • 14.09.2023 – Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Spanien – Verweigerung der Mutterschaftszulage für Väter
    14.09.2023 – Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Spanien – Verweigerung der Mutterschaftszulage für Väter
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Eine neue Entwicklung in Spanien verspricht Gerechtigkeit für Väter von zwei oder mehr Kindern, die zuvor in einem systematischen Akt der Diskrimi...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Spanien – Verweigerung der Mutterschaftszulage für Väter

 

Eine neue Entwicklung in Spanien verspricht Gerechtigkeit für Väter von zwei oder mehr Kindern, die zuvor in einem systematischen Akt der Diskriminierung bei der Zulage zu ihrer Invaliditätsrente benachteiligt wurden. Dies geschah durch die systematische Weigerung, Vätern diese Zulage zu gewähren, was zu einer doppelten Diskriminierung führte, da sie im Vergleich zu Müttern benachteiligt wurden.

Die Diskriminierung wurde erstmals im Jahr 2019 vom Europäischen Gerichtshof festgestellt, der erklärte, dass die ausschließliche Gewährung dieser Zulage an Mütter eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstelle. Infolgedessen reichte ein Vater von zwei Kindern im November 2020 bei der spanischen Sozialversicherung einen Antrag ein, um seinen Anspruch auf die Zulage zur Invaliditätsrente geltend zu machen. Nachdem sein Antrag abgelehnt wurde, klagte er vor Gericht.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs legt nun fest, dass die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden eine diskriminierende nationale Bestimmung außer Anwendung lassen müssen, sobald eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt wurde. Sie müssen dieselbe Regelung auf die benachteiligte Gruppe anwenden, ohne auf eine Gesetzesänderung zu warten. Dies bedeutet, dass Väter, die zuvor von der Zulage ausgeschlossen waren, nun denselben Anspruch haben wie Mütter.

Darüber hinaus haben männliche Versicherte das Recht auf angemessene finanzielle Entschädigung, um die tatsächlich entstandenen Schäden auszugleichen. Dies schließt die Erstattung von Auslagen wie Prozesskosten und Anwaltshonoraren ein.

EuGH, Urteil C-113/22 vom 14.09.2023


Kommentar:

Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiger Schritt hin zur Geschlechtergerechtigkeit in Spanien. Die systematische Diskriminierung von Vätern bei der Zulage zur Invaliditätsrente war inakzeptabel und wurde nun rechtmäßig korrigiert.

Die Entscheidung des Gerichtshofs, dass Männer dieselben Ansprüche wie Frauen haben, wenn es um diese Zulage geht, ist ein Sieg für die Gleichstellung der Geschlechter und ein wichtiges Signal, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in der Europäischen Union nicht toleriert wird.

Darüber hinaus ist die Festlegung, dass männliche Versicherte eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten müssen, ein Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass die durch Diskriminierung verursachten Schäden tatsächlich ausgeglichen werden. Dies ist ein weiterer Schritt zur Gewährleistung von Fairness und Gerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Geschlecht.

Von Engin Günder

 

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