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  • 13.09.2023 – Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort der Reise selbst informieren
    13.09.2023 – Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort der Reise selbst informieren
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass ein Reisender sich grundsätzlich selbst über allgemein zugängliche Quellen über die klimatischen Beding...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort der Reise selbst informieren

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Reisende grundsätzlich selbst die Verantwortung tragen, sich über die klimatischen Bedingungen am Reiseziel zu informieren. Es besteht keine Aufklärungspflicht für Reiseveranstalter, da kein Wissensgefälle vorliegt. Diese Entscheidung wurde im Zusammenhang mit einer Klage über eine Ecuador-Privatrundreise gefällt, die in die dortige Regenzeit fiel.

Die Klägerin hatte eine teure Privatrundreise nach Ecuador gebucht und forderte eine erhebliche Preisminderung aufgrund behaupteter Mängel, darunter witterungsbedingte Beeinträchtigungen, einen ausgefallenen Ausflug und Lärmbelästigungen. Das Landgericht hatte der Klage teilweise stattgegeben, jedoch Ansprüche wegen witterungsbedingter Beeinträchtigungen abgewiesen.

Das OLG urteilte, dass Reiseveranstalter grundsätzlich nicht für die klimatischen Bedingungen am Zielort haften. Zudem sei die Beklagte nicht verpflichtet gewesen, die Klägerin vor Vertragsabschluss über die zu erwartenden Witterungsbeeinträchtigungen im Dezember in Ecuador zu informieren. Das OLG betonte, dass Reisende leicht über das Internet Informationen zu klimatischen Bedingungen am Reiseziel erhalten können.

Die Entscheidung des OLG macht deutlich, dass Reisende in der Verantwortung sind, sich vor Reiseantritt über die Witterungsbedingungen am Zielort zu informieren. Eine besondere Informationspflicht seitens des Reiseveranstalters besteht nur in Ausnahmefällen, die hier nicht vorlagen. Diese Entscheidung dürfte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und verdeutlicht die Bedeutung der Eigenverantwortung bei der Reiseplanung.

OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.06.2023 sowie zum Beschluss 16 U 54/23 vom 28.08.2023


Kommentar:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt unterstreicht die Selbstverantwortung von Reisenden, sich über die klimatischen Bedingungen am Reiseziel zu informieren. Das Internet bietet umfangreiche Ressourcen, um solche Informationen leicht zugänglich zu machen. Reisende sollten daher vor der Buchung einer Reise die lokalen Gegebenheiten sorgfältig recherchieren, insbesondere wenn es um saisonale Wetterbedingungen geht. Diese Klarstellung seitens des Gerichts hat das Potenzial, zukünftige Rechtsstreitigkeiten zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern zu reduzieren, indem sie die Verantwortung für solche Informationen auf die Reisenden verlagert.

Von Engin Günder

 

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