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  • 13.09.2023 – Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen
    13.09.2023 – Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Erleichterungen für die Installation von Steckersolargeräten und virtuelle Wohnungseige...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Erleichterungen für die Installation von Steckersolargeräten und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen vorsieht. Der Gesetzentwurf, der von Bundesjustizminister Marco Buschmann präsentiert wurde, zielt darauf ab, den Prozess der Installation von Steckersolargeräten in Miet- und Eigentumswohnungen zu vereinfachen und virtuelle Versammlungen von Wohnungseigentümern zu erleichtern.

Die wichtigsten Änderungen im Gesetzentwurf sind:

  1. Erleichterungen bei Steckersolargeräten: Die rechtlichen Hürden für die Installation von Steckersolargeräten in Miet- und Eigentumswohnungen sollen abgesenkt werden. Dies wird erreicht, indem Steckersolargeräte in die Kataloge der privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer und Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation haben, wobei andere Wohnungseigentümer ein Mitspracherecht in Bezug auf den Installationsort haben.

  2. Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen: Wohnungseigentümer können künftig mit einer Dreiviertelmehrheit beschließen, dass die Versammlungen ausschließlich online stattfinden. Dies schafft eine Mehrheitsbeschlusskompetenz für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen, die maximal drei Jahre gültig sein kann. Virtuelle Versammlungen müssen in Bezug auf Teilnahme und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sein.

  3. Erleichterungen bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten: Die Übertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen, wird erleichtert. Diese Änderung hat praktische Bedeutung für die Errichtung solcher Anlagen und kann auch auf Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Stromerzeugung aus Wasserstoff angewendet werden. Bisher waren beschränkte persönliche Dienstbarkeiten nach dem BGB grundsätzlich nicht übertragbar, was zu Komplikationen bei Betreiberwechseln führte.


Kommentar:

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind ein Schritt in Richtung Flexibilität und Modernisierung im Wohnungseigentumsrecht. Die Erleichterungen bei Steckersolargeräten ermöglichen es den Menschen, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten, ohne auf unüberwindliche rechtliche Hürden zu stoßen. Die Einführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen spiegelt die zunehmende Digitalisierung wider und bietet praktische Vorteile. Schließlich werden die Erleichterungen bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Dieser Gesetzentwurf trägt zur Anpassung des Wohnungseigentumsrechts an die aktuellen Bedürfnisse und Technologien bei.

Den Regierungsentwurf finden Sie hier, ein begleitendes Dokument mit Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie hier.

Von Engin Günder

 

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