ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 12.09.2023 – Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024
    12.09.2023 – Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-An...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 festgelegt wird. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG).


Details der Bekanntmachung:

Die Bekanntmachung enthält wichtige Informationen zur Lohnsteuer-Anmeldung für das Jahr 2024:

  • Vordruckmuster: Das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt und bekannt gemacht. Dieses Muster ist maßgebend für die Gestaltung von Vordrucken, die durch Steuererklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden.

  • Freitextfeld: In den elektronischen Formularen ist abweichend vom Vordruckmuster zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.

  • Neue Kennzahl 21: Ab 2024 ist für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers nach § 19a Absatz 4b EStG eine neue Kennzahl 21 mit einer spezifischen Zeilenbeschreibung erforderlich. Diese dient zur Angabe, ob eine Haftungserklärung im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen abgegeben wurde.

  • Trennung der Lohnsteuer nach Kalenderjahren: Gemäß § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG muss in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angegeben werden. Die erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten unter www.elster.de veröffentlicht. Die Eintragungen für die Lohnsteuer des Vor- und Folgejahres dienen ausschließlich der Zuordnung der Lohnsteuer zu dem entsprechenden Kalenderjahr.


Kommentar:

Die Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2024 ist von großer Bedeutung für Arbeitgeber, Steuerberater und Steuerexperten. Die klaren Vorgaben und Änderungen, insbesondere die Einführung der neuen Kennzahl 21 für Haftungserklärungen, stellen sicher, dass die Lohnsteuer-Anmeldungen korrekt und vollständig ausgefüllt werden können.

Die Trennung der Lohnsteuer nach Kalenderjahren gemäß § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG ermöglicht eine genauere Erfassung und Abrechnung der Steuern, was zu einer höheren Genauigkeit und Transparenz in den steuerlichen Prozessen führt.

Arbeitgeber und Steuerfachleute sollten sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen für die Lohnsteuer-Anmeldung ab 2024 rechtzeitig umsetzen und die erforderlichen Angaben entsprechend den Vorgaben des BMF machen. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt und die Bereitstellung von Informationen auf den Internetseiten erleichtern die Umsetzung der neuen Regelungen.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken