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  • 12.09.2023 – Gesetzentwurf zur Zentralstelle für Finanztransaktionen
    12.09.2023 – Gesetzentwurf zur Zentralstelle für Finanztransaktionen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt (20/8294), mit dem das Ziel verfolgt ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gesetzentwurf zur Zentralstelle für Finanztransaktionen

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt (20/8294), mit dem das Ziel verfolgt wird, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gezielter und effizienter auszurichten. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Rolle und Funktion der Zentralstelle zu stärken, um die Analyse von Meldungen im Zusammenhang mit finanziellen Transaktionen im Kontext von Straftaten zu verbessern.


Hintergrund des Gesetzentwurfs

Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf damit, dass die derzeitige Analyse von Meldungen, die möglicherweise auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinweisen, den Kernauftrag der Zentralstelle, diese kriminellen Aktivitäten zu bekämpfen, beeinträchtigen kann. Insbesondere geht es darum, die Arbeit der Zentralstelle zu fokussieren und sicherzustellen, dass ihre Ressourcen effektiv genutzt werden, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu optimieren.

Kommentar zum Gesetzentwurf

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Verbrechen bedrohen nicht nur die finanzielle Integrität, sondern auch die Sicherheit der Gesellschaft insgesamt. Die Fokussierung der Zentralstelle auf ihren Kernauftrag ist daher von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie die Ressourcen effizient einsetzt und die relevanten Informationen angemessen analysiert.

Es ist erfreulich zu sehen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die Bekämpfung dieser kriminellen Aktivitäten zu verbessern und die Wirksamkeit der Zentralstelle zu steigern. Dieser Gesetzentwurf unterstreicht die Entschlossenheit der Regierung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu bekämpfen.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Prozessen behandelt wird und welche konkreten Änderungen er mit sich bringen wird. Dennoch ist es ein positiver Schritt, der Hoffnung auf eine verstärkte Bekämpfung dieser schwerwiegenden Straftaten in Deutschland gibt.

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