ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 11.09.2023 –  Urteil gegen Pflegemutter aus Bochum rechtskräftig
    11.09.2023 – Urteil gegen Pflegemutter aus Bochum rechtskräftig
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. August 2023 die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. Oktober...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Urteil gegen Pflegemutter aus Bochum rechtskräftig

 

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. August 2023 die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. Oktober 2021 verworfen. Das Landgericht hatte die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dieser Beschluss beendet ein rechtliches Verfahren, das auf schwere Vorwürfe der Misshandlung eines fünf Jahre alten Pflegekindes abzielt.

Das Landgericht Bochum hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die Angeklagte ihr Pflegekind an Händen und Beinen gefesselt hatte, was zu schweren Verletzungen der Haut an den Gelenken führte. Darüber hinaus hatte die Angeklagte das Kind in zwei weiteren Fällen misshandelt, indem sie ihm schmerzhafte Schläge ins Gesicht versetzte und es mit einem Gegenstand auf den Unterarm schlug, was zu einem Hämatom und einer Schwellung führte.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten in diesem Fall verworfen. Jedoch gab es eine besondere Entscheidung bezüglich der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe. Aufgrund von Verzögerungen im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wurde beschlossen, dass ein Monat der verhängten Strafe bereits als vollstreckt gilt. Mit dieser Entscheidung ist das Urteil nun insgesamt rechtskräftig.

Beschluss vom 2. August 2023 – 4 StR 222/22 


Kommentar zum Beschluss

Der Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs bestätigt die Verurteilung der Angeklagten wegen schwerwiegender Misshandlungshandlungen gegenüber ihrem Pflegekind. Die Verwerfung der Revision bedeutet, dass die rechtliche Überprüfung des Falles abgeschlossen ist und das Urteil des Landgerichts Bochum nunmehr in Kraft tritt.

Es ist zu betonen, dass dieser Fall eine schreckliche Tragödie darstellt, bei der ein unschuldiges Kind schwer verletzt wurde. Die Justiz hat in diesem Fall klare Konsequenzen gezogen und die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ausgesprochen. Die Tatsache, dass ein Monat der Strafe bereits als vollstreckt gilt, kann als eine Maßnahme angesehen werden, um eine mögliche Verfahrensverzögerung auszugleichen.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass das Rechtssystem diejenigen zur Verantwortung zieht, die unschuldige Kinder misshandeln. Dieser Beschluss trägt dazu bei, Gerechtigkeit für das Opfer zu gewährleisten und verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Konsequenzen für solche Taten.

Von Engin Günder

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken