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  • 06.09.2023 – Verlustfrei zocken im Online-Casino
    06.09.2023 – Verlustfrei zocken im Online-Casino
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Landgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 24. Juli 2023 darüber entschieden, ob eine Spielerin ihre Verluste, die sie in den Jahren 2015 bis ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verlustfrei zocken im Online-Casino

 

Bericht über ein Urteil des Landgerichts Koblenz in einem Online-Casino-Fall

Das Landgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 24. Juli 2023 darüber entschieden, ob eine Spielerin ihre Verluste, die sie in den Jahren 2015 bis 2020 in einem Online-Casino erlitten hat, von dessen Betreiberin zurückverlangen kann. Die Entscheidung ergab sich aus einer Klage, die von einer Frau gegen einen führenden Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta eingereicht wurde.

Die Klägerin hatte in der fraglichen Zeit auf den Online-Casino-Seiten der Beklagten insgesamt 632.250 Euro verloren, unter Berücksichtigung von Gewinnen (Einzahlungen abzüglich Auszahlungen). Die Klägerin argumentierte, dass die damaligen Online-Glücksspiele aufgrund eines gesetzlichen Verbots rückwirkend betrachtet illegal gewesen seien. Sie erfuhr erst im Jahr 2022 von diesem Verbot und behauptete, dass mögliche Rückzahlungsansprüche nicht verjährt seien. Sie forderte die Erstattung der verlorenen Beträge.

Das Landgericht Koblenz gab der Klage der Spielerin vollumfänglich statt. Es entschied, dass die Beklagte die Spieleinsätze in Höhe von 632.250 Euro ohne rechtlichen Grund erhalten habe, da der zwischen den Parteien geschlossene Online-Glücksspielvertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe und daher nichtig sei. Das Gericht wies darauf hin, dass zwar der Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2021 geändert wurde und nunmehr die Möglichkeit besteht, eine Erlaubnis für Online-Glücksspiele zu erhalten. Dennoch sei der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung des Gesetzesverstoßes der Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts, und daher sei die spätere Legalisierung des Angebots der Beklagten nicht relevant.

Das Gericht entschied auch, dass die Beklagte sich nicht auf § 762 BGB berufen könne, da diese Vorschrift nur greife, wenn die Rückforderung auf den Spielcharakter gestützt werde. Ebenso könne sich die Beklagte nicht auf § 817 S. 2 BGB berufen, wonach die Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn dem Leistenden ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt. Die Beklagte konnte nicht beweisen, dass die Klägerin vorsätzlich verbotswidrig gehandelt oder sich der Einsicht in die Gesetzeswidrigkeit zumindest leichtfertig verschlossen hatte.

Im Rahmen der persönlichen Anhörung der Klägerin kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Klägerin nicht positiv wusste, dass Online-Glücksspiele in Deutschland (außer in Schleswig-Holstein) in dem fraglichen Zeitraum verboten waren. Die Klägerin konnte sich problemlos auf der deutschsprachigen Webseite der Beklagten registrieren und Zahlungen vornehmen. Das Gericht stellte fest, dass es nicht offensichtlich war, dass die gleichen Glücksspiele, die in Spielhallen und Casinos erlaubt sind, einem Totalverbot unterliegen, wenn sie im Internet angeboten und beworben werden.

Schließlich entschied das Gericht, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt seien, da die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass die Klägerin tatsächlich vor dem Jahr 2022 Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hatte.

LG Koblenz, Urteil 1 O 224/22 vom 24.07.2023 


Kommentar:

Dieses Urteil des Landgerichts Koblenz hat weitreichende Auswirkungen auf die Glücksspielindustrie in Deutschland. Es stellt klar, dass Spieler, die in der Vergangenheit in nicht lizenzierten Online-Casinos gespielt haben, unter bestimmten Umständen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Verluste haben können. Das Gericht betonte, dass der Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts entscheidend ist und nicht die spätere Änderung der Gesetze. Dieses Urteil verdeutlicht auch die Notwendigkeit für Glücksspielbetreiber, sich an die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

 

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