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  • 05.09.2023 – Apothekenversicherung: Sicherheit durch Allgefahrenschutz
    05.09.2023 – Apothekenversicherung: Sicherheit durch Allgefahrenschutz
    APOTHEKE | Versichern & Vorsorgen | Die Allgefahrenversicherung ist eine Form der Versicherung, die in der Apothekenbranche eine wichtige Rolle spielt. Der Begriff "Allgefahr...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Versichern & Vorsorgen |

Apothekenversicherung: Sicherheit durch Allgefahrenschutz

 

Die Antwort auf die Herausforderungen der Apothekenbranche

Die Allgefahrenversicherung ist eine Form der Versicherung, die in der Apothekenbranche eine wichtige Rolle spielt. Der Begriff "Allgefahren" beschreibt den Deckungsumfang dieser Versicherung, bei der der Schutz grundsätzlich vor allen Gefahren besteht, die zu einem plötzlichen und unvorhersehbaren Sachschaden führen, sofern keine spezifischen Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurden.

Alternativ können Apotheken gemäß der traditionellen Herangehensweise bestimmte "genannte Gefahren" einzeln versichern. Diese Gefahren können Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugkörpern, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik/Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinklerleckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Einbruchdiebstahl und ungenannte Gefahren umfassen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei der Versicherung von ungenannten Gefahren das Risiko von Deckungslücken besteht.

Schadensbeispiele für ungenannte Gefahren in Apotheken können innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Rauch/Ruß, Überschallknall, Schlammlawinen, Schäden durch plötzliches Absenken bei Tunnelarbeiten, Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs, Beschädigung durch Ansteigen/ Absinken des Grundwasserspiegels, Verschmutzung von Fassaden durch Graffiti (Vandalismus), Vandalismusschäden wie der Verschluss von Schließzylindern der Eingangstüren mit Sekundenkleber, Sengschäden, Absturz eines Aufzugs, Einbruchdiebstahl mit Schäden an der Heizungsanlage, Erschütterungsschäden am Gebäude (z.B. durch Tiefflieger), Schäden im Zusammenhang mit der Räumung von Kriegsbomben ("Blindgänger"), Schäden durch den Anprall von Gegenständen (z.B. Strommasten) und Schäden durch das Auslaufen/Verschütten von Flüssigkeiten sein.

Eine besondere Besonderheit der Allgefahrenversicherung für Apotheken ist die sogenannte "Beste-Leistungs-Garantie". Diese Garantie spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Versicherungspolice den individuellen Bedürfnissen der Apotheke entspricht. Sie gewährleistet, dass im Schadensfall die besten verfügbaren Leistungen erbracht werden, selbst wenn die ursprüngliche Police eine begrenztere Deckung bietet.

Die Beste-Leistungs-Garantie ist eine Leistung im Rahmen der PharmaRisk-OMNI und stellt sicher, dass, wenn eine andere Versicherung am deutschen Markt eine Leistung bietet, die in den versicherten Gefahren und Schäden noch nicht in der PharmaRisk-OMNI enthalten ist, dies dem Versicherer im Schadensfall gemeldet werden kann. Der Rahmenvertragspartner wird den Schaden dann so regulieren, als hätte es der Mitbewerber getan. Dies hebt den Versicherungsschutz auf das höchste in Deutschland erhältliche Niveau.

Für Apothekerinnen und Apotheker bedeutet dies, dass sie das gute Gefühl haben können, die bestmögliche Leistung am Markt zu erhalten. Sie profitieren somit von neuen oder erweiterten Leistungen anderer Versicherer, was die Sicherheit und den Schutz ihrer Apotheken erheblich erhöht. Die Allgefahrenversicherung mit der Beste-Leistungs-Garantie bietet somit eine solide Grundlage, um die Risiken und Herausforderungen in der Apothekenbranche effektiv zu bewältigen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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