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Steuer & Recht |
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig hat in einem bedeutenden Urteil die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Das Landgericht Berlin hatte den Angeklagten am 20. Januar 2023 in einem schockierenden Fall u.a. wegen 128 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die anschließende Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an. Die Straftaten erstreckten sich über einen Zeitraum von 1999 bis 2020 in Berlin und richteten sich gegen vier Jungen im Alter von sieben bis 13 Jahren. Die Taten umfassten unter anderem Anal- und Oralverkehr, wobei der Angeklagte bei einem der Jungen dessen Behinderung ausnutzte, um die Straftaten zu begehen.
Die Revision des Angeklagten wurde durch den Bundesgerichtshof sorgfältig geprüft, und es wurden keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil festgestellt. Dies bedeutet, dass das Urteil des Landgerichts Berlin nun rechtskräftig ist.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Revision des Angeklagten zu verwerfen und das Urteil des Landgerichts Berlin aufrechtzuerhalten, ist ein wichtiger Schritt in der Strafverfolgung schwerer Straftaten, insbesondere in Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Taten, die hier verhandelt wurden, sind äußerst schockierend und verursachen erhebliches Leid bei den Opfern.
Die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und die Anordnung der Sicherungsverwahrung sind angemessene Maßnahmen, um die Gesellschaft vor einem Täter zu schützen, der eine ernsthafte Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Die Tatsache, dass der Angeklagte über einen so langen Zeitraum und bei einer Vielzahl von Opfern wiederholt Straftaten begangen hat, zeigt die Dringlichkeit solcher Maßnahmen.
Die Rechtskräftigkeit des Urteils unterstreicht die Wichtigkeit einer effektiven Strafverfolgung in Fällen schwerer Kindesmisshandlung und sexuellen Missbrauchs. Dies sollte auch als Signal an andere Täter dienen, dass solche abscheulichen Taten nicht toleriert werden und gerechte Strafen nach sich ziehen werden. Die Justizbehörden haben hier entschieden und effizient gehandelt, um die Rechte der Opfer zu schützen und die Gesellschaft vor weiteren Verbrechen dieser Art zu bewahren.
Beschluss vom 15. August 2023 – 5 StR 288/23
Von Engin Günder
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