
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GESUNDHEIT | Wissen & Tipps |
Am 14. August 2023 hat das Hessische Landessozialgericht (Az. L 8 KR 174/20) eine bahnbrechende Entscheidung bezüglich der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) getroffen. Dieses Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf Apotheker und deren finanzielle Belastung haben, insbesondere wenn deren Ehepartner oder Lebenspartner privat krankenversichert sind.
Bisher war die Beitragsbemessung für freiwillige GKV-Mitglieder hauptsächlich von ihrem eigenen Einkommen abhängig. Diese Regelung ändert sich jedoch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des GKV-Versicherten privat krankenversichert ist. Gemäß dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts sind in einem solchen Fall auch die Einkünfte des privat Versicherten bei der Berechnung der GKV-Beiträge des GKV-Versicherten zu berücksichtigen.
Diese Entscheidung wirft insbesondere für Apotheker, die oft ein überdurchschnittliches Einkommen haben, wichtige Fragen auf. Die Einkünfte ihres privat versicherten Partners können die Beiträge zur GKV erheblich erhöhen, was zu einer finanziellen Belastung führen kann, die in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Gesundheitsversorgung steht.
Die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts wirft einen Schatten auf die finanzielle Stabilität von Apothekern und anderen Besserverdienenden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Es ist zweifellos gerecht, dass die Einkünfte aus verschiedenen Quellen bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden, um eine faire Verteilung der Kosten sicherzustellen. Dennoch muss die Umsetzung dieser Regelung sorgfältig geprüft werden.
Apotheker und deren Partner könnten vor die schwierige Entscheidung gestellt werden, entweder erheblich höhere GKV-Beiträge zu zahlen oder den privat versicherten Partner aufgrund finanzieller Belastungen in die GKV zu überführen. Diese Entscheidung sollte jedoch nicht nur auf finanziellen Überlegungen basieren, sondern auch die Gesundheit und medizinische Bedürfnisse der betroffenen Personen berücksichtigen.
Es ist ratsam, dass die Gesetzgeber und Gerichte in dieser Angelegenheit die Balance zwischen einer gerechten Beitragsbemessung und der finanziellen Belastung der Versicherten finden, insbesondere in Berufen wie der Apothekerschaft, die eine entscheidende Rolle im Gesundheitswesen spielen. Dies könnte durch eine differenzierte Beitragsregelung oder andere Maßnahmen erreicht werden, um sicherzustellen, dass niemand aufgrund von Beitragsanpassungen in eine unangemessene finanzielle Zwangslage gerät.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.