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  • 31.08.2023 – Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten
    31.08.2023 – Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen B 1 KR 15/22 R) vom 29. August 2023 die Voraussetzungen f...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten

 

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen B 1 KR 15/22 R) vom 29. August 2023 die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme von Patienten bei Notfallbehandlungen grundlegend neu definiert. Dieses Urteil ermöglicht es Krankenhäusern, Notfallbehandlungen, die zuvor ausschließlich ambulant abgerechnet wurden, vermehrt als stationäre Leistungen abzurechnen.

Laut dem Urteil des BSG kann eine konkludente stationäre Aufnahme auch dann vorliegen, wenn der Patient nach einer kurzzeitigen Notfallbehandlung in ein anderes Krankenhaus verlegt wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass das erstangegangene Krankenhaus intensiv von den speziellen Mitteln Gebrauch macht, die eine Krankenhausbehandlung ausmachen. Eine stationäre Notfallbehandlung kann beispielsweise dann vorliegen, wenn ein multidisziplinäres Team im Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation zusammenarbeitet und die dort verfügbaren speziellen apparativen Ressourcen in erheblichem Umfang genutzt werden. Auch diagnostische Maßnahmen können eine stationäre Aufnahme rechtfertigen, wenn verschiedene diagnostische Tests in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang nur stationär verfügbar sind und ambulant in gleicher Weise nicht durchgeführt werden können.

Im vorliegenden Fall hatte das klagende Krankenhaus Anspruch auf die Vergütung einer vollstationären Behandlung eines Schlaganfallpatienten gegenüber der Krankenkasse. Die konkludente Aufnahme des Patienten in die stationäre Behandlung erfolgte, indem er sofort auf die zertifizierte Schlaganfallstation verlegt und umgehend umfangreiche diagnostische Maßnahmen eingeleitet wurden. Die Tatsache, dass die Notwendigkeit der Verlegung sehr schnell feststand und diese eine Stunde nach der Aufnahme erfolgte, war nach dem Urteil des BSG nicht entscheidend.


Kommentar:

Das Urteil des Bundessozialgerichts ist insofern bemerkenswert, als es die Voraussetzungen für stationäre Notfallbehandlungen in Deutschland neu definiert und Krankenhäusern mehr Flexibilität bei der Abrechnung von Leistungen einräumt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der sich wandelnden medizinischen Landschaft und der steigenden Anforderungen an die Versorgung von Notfallpatienten von großer Bedeutung.

Die Möglichkeit einer konkludenten stationären Aufnahme, auch wenn der Patient nach kurzer Zeit verlegt wird, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten Versorgung von Patienten. Dieses Urteil berücksichtigt die Realität, dass medizinische Notfälle oft rasche und intensive Interventionen erfordern, auch wenn später eine Verlegung in ein spezialisiertes Krankenhaus notwendig wird.

Es ist jedoch auch wichtig zu beachten, dass eine solche Flexibilität in der Abrechnung von Leistungen mit einer angemessenen und transparenten Dokumentation einhergehen muss, um Missbrauch zu verhindern und die Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich dieses Urteil auf die Praxis der Notfallmedizin und die Abrechnung von Leistungen in deutschen Krankenhäusern auswirken wird.

Von Engin Günder

 

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