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  • 31.08.2023 – Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes
    31.08.2023 – Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für a...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger vorgelegt, um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2021/2118 umzusetzen. Die Richtlinie betrifft die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und muss bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden.


Hintergrund des Gesetzentwurfs:

Die EU-Richtlinie 2021/2118 zielt darauf ab, die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und sicherzustellen, dass die Betroffenen bei Unfällen angemessen entschädigt werden. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine Anpassung des deutschen Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.


Ziele des Gesetzentwurfs:

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die EU-Richtlinie 2021/2118 in deutsches Recht zu übertragen. Dabei soll die Umsetzung im Wesentlichen im Verhältnis 1:1 erfolgen, soweit das nationale Recht nicht bereits über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht. Das bedeutet, dass die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts weitgehend beibehalten werden, sofern sie den Vorgaben der Richtlinie entsprechen.


Kommentar:

Die Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an die EU-Richtlinie 2021/2118 ist ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Haftpflichtversicherung in Europa. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Betroffenen bei Verkehrsunfällen in den Mitgliedstaaten angemessen entschädigt werden und dass die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge einheitlich geregelt ist.

Die 1:1-Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bedeutet, dass bestehende Strukturen und Regelungen im Pflichtversicherungsrecht beibehalten werden können, soweit sie den Vorgaben der Richtlinie entsprechen. Dies erleichtert die Umsetzung und minimiert mögliche Veränderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherte.

Insgesamt ist die Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes an EU-Richtlinien ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verkehrssicherheit und des Versicherungsschutzes für Verkehrsteilnehmer in Deutschland und Europa. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Prozess weiter diskutiert und sollte dazu beitragen, die Ziele der EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

 

Von Engin Günder

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