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  • 31.08.2023 – Streit um Grabstätte der Eltern: Generalvollmacht gibt alleiniges Recht zur Totenfürsorge
    31.08.2023 – Streit um Grabstätte der Eltern: Generalvollmacht gibt alleiniges Recht zur Totenfürsorge
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Im Fall eines Streits zwischen zwei Brüdern über die Beisetzungsort ihrer verstorbenen Eltern hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ein wegweise...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Streit um Grabstätte der Eltern: Generalvollmacht gibt alleiniges Recht zur Totenfürsorge

 

Im Fall eines Streits zwischen zwei Brüdern über die Beisetzungsort ihrer verstorbenen Eltern hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ein wegweisendes Urteil gefällt. Die Entscheidung betont die Bedeutung einer Generalvollmacht für die Totenfürsorge und verdeutlicht, dass diese ein umfassendes Recht zur Bestimmung des Bestattungsortes einschließt.


Hintergrund des Falls:

Der Streit entstand, nachdem ein Elternpaar aus Ludwigshafen einem ihrer beiden Söhne zu Lebzeiten eine notarielle Generalvollmacht erteilt hatte. Diese Vollmacht sollte auch über den Tod der Eltern hinaus gelten und enthielt den Auftrag an den Sohn, die Bestattung durchzuführen. Nach dem Tod der Eltern ließ dieser die Urnen in einem Gräberfeld in Rumänien beisetzen. Der andere Sohn war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und forderte, die Urnen nach Deutschland umzubetten.


Das Urteil des LG Frankenthal:

Das Landgericht entschied, dass der nicht bevollmächtigte Bruder keinen Anspruch darauf hat, Einfluss auf die letzte Ruhestätte seiner Eltern zu nehmen. Die Generalvollmacht überträgt dieses Recht ausschließlich auf den beauftragten Sohn. Das Gericht betonte, dass diese Vollmacht nicht nur die Frage der Bestattungskosten regelt, sondern auch ein umfassendes Recht zur Totenfürsorge einschließt. Dies bedeutet, dass der bevollmächtigte Sohn nicht nur über die Bestattung entscheiden kann, sondern auch über den Bestattungsort und das Aussehen des Grabes.

Der nicht bevollmächtigte Bruder hat demgegenüber keinerlei Einfluss oder Kontrolle über diese Entscheidungen. Dies kann nur in Ausnahmefällen anders sein, etwa wenn die gewählte Form der Beisetzung als Verstoß gegen das allgemeine Sittlichkeits- und Pietätsempfinden angesehen wird oder die Grabinschrift bestimmte Angehörige herabwürdigt. Im vorliegenden Fall war jedoch keines dieser Kriterien erfüllt.

Die Kammer des Gerichts war zudem nicht davon überzeugt, dass die Wahl des Bestattungsortes gegen den Willen der Verstorbenen verstieß. Es bestanden erhebliche Zweifel, ob das Elternpaar tatsächlich in Ludwigshafen oder in Rumänien beigesetzt werden wollte. Zudem stellt jede Umbettung eine Störung der Totenruhe dar, die in Deutschland besonders geschützt ist und daher nur ausnahmsweise zulässig ist.


Kommentar:

Dieses Urteil des LG Frankenthal unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer Generalvollmacht für die Totenfürsorge und Bestattungsentscheidungen. Es verdeutlicht, dass der Inhaber einer solchen Vollmacht das alleinige Recht zur Bestimmung des Bestattungsortes und anderer relevanter Aspekte der Totenfürsorge hat.

Für Menschen, die eine Generalvollmacht zur Totenfürsorge erteilen oder erhalten, ist es wichtig, die Reichweite und die darin enthaltenen Befugnisse genau zu verstehen. Diese Vollmachten können helfen, Konflikte und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Bestattung zu vermeiden und den ausdrücklichen Wünschen der Verstorbenen gerecht zu werden.

Insgesamt betont dieses Urteil die Bedeutung der Klarheit und Transparenz in der Totenfürsorge und Bestattungsplanung, insbesondere wenn es um familiäre Angelegenheiten und unterschiedliche Vorstellungen darüber geht, wo die letzte Ruhestätte gefunden werden soll.

Von Engin Günder

 

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