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  • 30.08.2023 – Mindestlöhne für Pflegekräfte sollen steigen
    30.08.2023 – Mindestlöhne für Pflegekräfte sollen steigen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die einstimmige Entscheidung der Pflegekommission, die Mindestlöhne im Pflegebereich anzuheben, ist ein bedeutender Schritt, um die Arbeitsbedingun...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Mindestlöhne für Pflegekräfte sollen steigen

 

Starkes Signal für den Pflegeberuf in wirtschaftlich schwierigem Umfeld

Die einstimmige Entscheidung der Pflegekommission, die Mindestlöhne im Pflegebereich anzuheben, ist ein bedeutender Schritt, um die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern und die Attraktivität dieses wichtigen Berufs zu steigern. Die Erhöhung der Mindestlöhne ist nicht nur gerecht, sondern auch notwendig, um den steigenden Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden. Dies ist ein starkes Signal für die Wertschätzung der Pflegekräfte und wird hoffentlich dazu beitragen, den Mangel an Fachkräften in diesem Bereich zu verringern.

Die Pflegekommission in Deutschland hat einstimmig für höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte in der Altenpflege votiert. Diese Entscheidung kommt in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld und während einer Phase hoher Inflation, was die Bedeutung dieser Maßnahme unterstreicht. Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne in zwei Schritten erhöht werden, um die finanzielle Belastung der Beschäftigten in der Pflege zu verringern und die Attraktivität dieses anspruchsvollen Berufs zu steigern.

Die vorgeschlagenen Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe sind wie folgt:

Für Pflegehilfskräfte:

Ab 01.05.2024: 15,50 Euro pro Stunde
Ab 01.07.2025: 16,10 Euro pro Stunde
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte:

Ab 01.05.2024: 16,50 Euro pro Stunde
Ab 01.07.2025: 17,35 Euro pro Stunde
Für Pflegefachkräfte:

Ab 01.05.2024: 19,50 Euro pro Stunde
Ab 01.07.2025: 20,50 Euro pro Stunde
Diese Erhöhungen bedeuten eine Steigerung der Mindestlöhne in der Pflege um bis zu 14 Prozent, was ein deutliches Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung für die Pflegekräfte ist.

Die Pflegekommission empfiehlt auch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus, um die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte auszugleichen. Dieser zusätzliche Urlaubsanspruch beträgt neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) und gilt bis zum 30. Juni 2026.

Die Entscheidung der Pflegekommission wurde von führenden Politikern und Amtsträgern positiv aufgenommen. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, betonte die Notwendigkeit, gute Löhne in der Pflege zu gewährleisten, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, unterstrich die Bedeutung einer fairen Entlohnung für Pflege- und Betreuungskräfte als Anerkennung für ihre täglichen Leistungen.

Die Pflegekommission, bestehend aus Vertretern von privaten, gemeinnützigen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen sowie Arbeitgebern und Arbeitnehmern, hat mit dieser Entscheidung ihr Engagement für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Entlohnung in der Pflegebranche demonstriert. Die Mindestlöhne sollen allgemein verbindlich werden, unabhängig von Arbeits- oder Tarifverträgen, um die Pflegekräfte besser zu schützen und die Pflegeeinrichtungen auf langfristige Planungssicherheit vorzubereiten.

In einer Zeit, in der die Pflegekräfte eine tragende Säule des Gesundheits- und Pflegesystems sind, ist diese Erhöhung der Mindestlöhne ein wichtiger Schritt, um die Pflegebranche zu stärken und die Versorgung sicherzustellen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern.

 

Engin Günder

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