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  • 28.08.2023 – Reform des Unterhaltsrechts: Bundesjustizminister legt Vorschläge vor
    28.08.2023 – Reform des Unterhaltsrechts: Bundesjustizminister legt Vorschläge vor
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 25. August 2023 präsentierte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts in Deutschland. Diese ...

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Steuer & Recht |

Reform des Unterhaltsrechts: Bundesjustizminister legt Vorschläge vor

 

Am 25. August 2023 präsentierte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts in Deutschland. Diese geplante Reform betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt und hat das Ziel, die partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern und das Unterhaltsrecht fairer und weniger konfliktträchtig zu gestalten.


Die derzeitige Gesetzgebung im Unterhaltsrecht hat in Trennungsfamilien oft zu Unsicherheit und Streitigkeiten geführt. Das Eckpunktepapier zielt darauf ab, diese Probleme anzugehen und das Unterhaltsrecht an die sich ändernden Realitäten von Trennungsfamilien anzupassen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung der Elternschaft beider Elternteile nach einer Trennung, insbesondere wenn sie vorher nicht miteinander verheiratet waren.

Die Hauptpunkte der vorgeschlagenen Reform:

  1. Reform des Kindesunterhalts: Die Reform des Kindesunterhalts soll sich auf Fälle konzentrieren, in denen beide Elternteile nach der Trennung erhebliche Betreuungsleistungen für ihre Kinder erbringen, ohne die Betreuung exakt hälftig zu teilen. In diesen Fällen sollen die Unterhaltsverpflichtungen fairer aufgeteilt werden. Klare gesetzliche Vorgaben sollen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Betreuungsleistung des mitbetreuenden Elternteils angemessen berücksichtigt wird. In Fällen des asymmetrischen Wechselmodells sollen die Einkommensverhältnisse und die Betreuungslasten beider Elternteile berücksichtigt werden. Dies soll dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Unterhaltslasten gerechter zu gestalten.

  2. Angleichung des Betreuungsunterhalts: Das Eckpunktepapier sieht auch Änderungen beim Betreuungsunterhalt vor, um eine Angleichung zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern zu erreichen. Vor allem Eltern, die vor der Trennung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften zusammengelebt haben, sollen besser geschützt werden. Das geltende Recht berücksichtigt derzeit nicht ausreichend, dass ein Elternteil vor der Trennung von der finanziellen Situation des anderen Elternteils profitiert hat.

  3. Gesetzliche Regelung des notwendigen Selbstbehalts: Die Reform beinhaltet auch die Einführung einer gesetzlichen Regelung des notwendigen Selbstbehalts für den zahlungspflichtigen Elternteil. Dieser notwendige Selbstbehalt soll dem Existenzminimum des zahlungspflichtigen Elternteils entsprechen und soll regional angepasst werden, um die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland widerzuspiegeln.


Kommentar:

Die vorgeschlagenen Reformen des Unterhaltsrechts in Deutschland sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren und praxisgerechteren Regelung. Sie sollen die Bedürfnisse und Realitäten von Trennungsfamilien besser berücksichtigen und Streitigkeiten über Unterhaltsverpflichtungen minimieren. Die Betonung auf partnerschaftlicher Betreuung und das Kindeswohl als oberster Maßstab sind positive Schritte, um sicherzustellen, dass das Unterhaltsrecht zeitgemäß ist.

Die öffentliche Diskussion über diese Vorschläge ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Reformen im Einklang mit den Bedürfnissen und Erwartungen aller Beteiligten stehen. Eine gründliche Analyse und Debatte über die Auswirkungen dieser Reformen wird dazu beitragen, ein gerechteres Unterhaltsrecht zu schaffen, das den vielfältigen Lebenssituationen von Trennungsfamilien gerecht wird.

Von Engin Günder

 

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