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APOTHEKE | Steuer & Recht |
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen traf am 20. Juli 2023 (Aktenzeichen: 4 A 150/21) eine bedeutsame Entscheidung bezüglich der Lohnfortzahlung an Beschäftigte, die aufgrund einer behördlichen Quarantäne ihren Dienst unterbrechen mussten. Im Zentrum des Urteils stand die Frage, ob der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung des gezahlten Lohns gegenüber der anordnenden Behörde hat.
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in seinem Urteil klargestellt, dass ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Lohn während einer behördlich angeordneten Quarantänezeit fortzahlt, keinen Erstattungsanspruch gegenüber der anordnenden Behörde geltend machen kann. Dieser rechtliche Standpunkt wurde durch die 4. Kammer des Gerichts bestätigt und im Urteil vom 20. Juli 2023 festgehalten.
Die Entscheidung hat Konsequenzen für Arbeitgeber, die freiwillig die Lohnfortzahlung während einer behördlich angeordneten Quarantäne übernehmen. Das Urteil unterstreicht die rechtliche Klarheit in dieser Angelegenheit und schränkt die Möglichkeit eines späteren Erstattungsanspruchs ein. Arbeitgeber müssen sich bewusst sein, dass die Übernahme der Lohnfortzahlung in solchen Fällen eine freiwillige Entscheidung ist und nicht zwangsläufig zu einer Erstattung durch die anordnende Behörde führt.
Die Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen bringt Klarheit in eine wichtige Angelegenheit für Arbeitgeber. Die Lohnfortzahlung während einer behördlich angeordneten Quarantänezeit ist eine verantwortungsvolle Maßnahme, doch Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass sie daraus keinen automatischen Anspruch auf Erstattung durch die Behörde ableiten können. Dieses Urteil verdeutlicht die rechtlichen Grenzen und kann als Richtlinie dienen, um zukünftige Entscheidungen in ähnlichen Situationen zu unterstützen. Unternehmen sollten die rechtlichen Aspekte solcher Entscheidungen sorgfältig prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen, um eine fundierte Grundlage für ihre Handlungen zu haben.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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