Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 23.08.2023 in zwei Eilverfahren die Beschwerden des Trägervereins der Freien Dorfschule Lübeck gegen die Schließungsbeschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. In diesen Beschlüssen wurde die sofortige Schließung der Schule und die Einstellung der Zahlung von Zuschüssen bestätigt.
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung zur Schließung der Schule damit begründet, dass der Trägerverein der Freien Dorfschule hinsichtlich seiner Lehrziele hinter den öffentlichen Schulen zurückstehe. Die von der Verfassung vorgegebenen Erziehungsziele könnten durch den Onlineunterricht und andere außerschulische Lernorte ohne Anwesenheit einer Lehrkraft nicht in gleichem Maße erreicht werden wie durch physische Anwesenheit in der Schule.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Feststellungen des Verwaltungsgerichts und betonte, dass die aus dem Grundgesetz folgenden Erziehungsziele auch für Privatschulen verbindlich seien. Das Schulsystem habe die Aufgabe, allen Kindern und Jugendlichen gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen. Dabei spiele die erzieherisch angeleitete Interaktion der Schülerinnen und Schüler im Klassenverband eine entscheidende Rolle.
Die Freie Dorfschule wurde kritisiert, da sie die Präsenz der Schülerinnen und Schüler durch Onlineunterricht an einem beliebigen Ort außerhalb des Schulgeländes ersetzt habe. Dieser Ansatz entspreche eher einem Heim- und Hausunterricht und sei nicht mit den staatlichen Erziehungszielen vereinbar. Die Interaktion der Schülerinnen und Schüler untereinander sei in dieser Form nicht gewährleistet.
Hinsichtlich der Einstellung der Zuschusszahlungen stellte das Oberverwaltungsgericht fest, dass der Trägerverein nicht nachgewiesen habe, dass ihm kurzfristig die Zahlungsunfähigkeit drohe. Daher gebe es keine Grundlage, das Ministerium im Eilverfahren zur Fortsetzung der Zuschusszahlungen zu verpflichten.
OVG Schleswig-Holstein, Beschlüsse 3 MB 11/ 23 und 3 MB 9/23 vom 23.08.2023
Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts unterstreicht die Wichtigkeit der staatlichen Erziehungsziele und der Interaktion der Schülerinnen und Schüler im Bildungskontext. Die Kritik an der Freien Dorfschule zielt darauf ab, dass Onlineunterricht an verschiedenen Orten keine angemessene Alternative zur physischen Präsenz im Schulbetrieb darstellt. Diese Entscheidung betont die Bedeutung einer ausgewogenen pädagogischen Umgebung für die Schülerentwicklung. Zudem verdeutlicht das Urteil, dass der finanzielle Aspekt der Schulschließung und Zuschusseinstellung in diesem Fall nicht gerechtfertigt ist, da keine unmittelbare Zahlungsunfähigkeit droht. Die Entscheidung betont somit die Notwendigkeit, Bildungseinrichtungen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu gestalten.
Engin Günder
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.