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Steuer & Recht |
Am 21. August 2023 haben die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesrepublik Deutschland ein Revisionsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2010 modifiziert. Die Unterzeichnung fand im Rahmen eines Treffens der deutschsprachigen Finanzministerinnen und Finanzminister (Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein) in Aschau im Chiemgau statt.
Eckpunkte des Änderungsprotokolls:
Das Revisionsprotokoll zielt darauf ab, das bestehende Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz an die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung aggressiver Steuervermeidung anzupassen. Hierbei werden aktuelle Entwicklungen der internationalen Steuerlandschaft sowie Ergebnisse der internationalen Arbeit gegen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)" berücksichtigt. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
Generalklausel gegen Abkommensmissbrauch: Das Protokoll enthält eine Generalklausel gegen Abkommensmissbrauch (Principal Purpose Test - PPT) und verpflichtet zur Gegenberichtigung von Gewinnkorrekturen bei verbundenen Unternehmen. Diese basieren auf den Empfehlungen des G20/OECD Aktionsplans gegen BEPS.
Anwendbarkeit innerstaatlicher Mindestbesteuerungsregeln: Das Protokoll betont die Anwendbarkeit zukünftiger innerstaatlicher Mindestbesteuerungsregeln, die der Global Anti-Base Erosion-Regelung der internationalen Zwei-Säulen-Lösung zur steuerlichen Digitalisierung entsprechen.
Anpassungen an das OECD-Musterabkommen: Das Protokoll orientiert sich an aktuellen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens für Doppelbesteuerungsabkommen.
Definition des öffentlichen Dienstes und Besteuerung von Ruhegehältern: Eine klare Definition des öffentlichen Dienstes wird eingeführt, um diesen von unternehmerischer Tätigkeit öffentlicher Arbeitgeber abzugrenzen. Regelungen zur Besteuerung von Ruhegehältern im öffentlichen Dienst werden implementiert, um eine ausgewogene Besteuerung zu gewährleisten.
Konsultationsvereinbarungen: Das Protokoll wird um den Inhalt von Konsultationsvereinbarungen erweitert, die von den zuständigen Behörden zur Lösung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens geschlossen wurden.
Die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften auf beiden Seiten ist nun erforderlich. Das Inkrafttreten des Änderungsabkommens ist für den 1. Januar 2025 geplant.
Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls unterstreicht die kooperative Anstrengung zwischen Deutschland und der Schweiz, um aggressiver Steuervermeidung entgegenzuwirken. Die Anpassungen spiegeln die Dynamik der internationalen Steuerlandschaft wider und bezeugen das Engagement beider Länder für transparente und gerechte steuerliche Regelungen. Die enge Zusammenarbeit verdeutlicht, wie internationale Vereinbarungen den Herausforderungen der modernen Wirtschaft gerecht werden können.
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