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  • 22.08.2023 – vzbv prüft Sammelklage gegen primaholding
    22.08.2023 – vzbv prüft Sammelklage gegen primaholding
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die primaholding GmbH belehrt in Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands unzureichend über das Widerrufsr...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

vzbv prüft Sammelklage gegen primaholding

 

Die primaholding GmbH, die die Energieanbieter nowenergy, primastrom und voxenergy betreibt, wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beschuldigt, unzureichend über das Widerrufsrecht bei Strom- und Gaslieferungsverträgen aufzuklären. Angesichts dieser Vorwürfe prüft der vzbv die Einleitung einer Sammelklage gegen die Unternehmensgruppe und fordert betroffene Verbraucher auf, sich unter www.sammelklagen.de/primaholding zu melden. Individuell betroffene Kund:innen haben die Möglichkeit, betreffende Verträge vorzeitig zu beenden und bereits geleistete Abschläge vollständig zurückzufordern.

Der vzbv behauptet, dass die primaholding GmbH in ihren Strom- und Gasverträgen die Kund:innen unzureichend über ihr gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht informiert. Angesichts dieser Mängel erwägt der vzbv die Einreichung einer Sammelklage gegen das Unternehmen. Im Vorjahr gingen 17.000 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über die Unternehmensgruppe ein.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betont: "Die Primaholding-Gruppe ist seit Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich dagegen wehren und Verträge vorzeitig beenden."


Kunden haben das Recht auf Rückerstattung von Abschlägen

Laut vzbv hat die primaholding GmbH in ihren Verträgen die Kund:innen nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht aufgeklärt. Dies eröffnet Verbraucher:innen die Möglichkeit, Verträge zu widerrufen, die innerhalb der letzten 12 Monate und 14 Tage abgeschlossen wurden. Darüber hinaus haben Verbraucher:innen das Recht, bereits geleistete Abschläge vollständig zurückzufordern. Ein Beispiel: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh könnte nach zwölf Monaten Belieferung mehr als 1.200 Euro zurückfordern.


Sammelklage wird geprüft

Angesichts der Ansprüche der Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht erwägt der vzbv derzeit die Einleitung einer Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe und ihre Tochterunternehmen nowenergy, primastrom und voxenergie.

Betroffene Kund:innen können sich bis zum 15. September 2023 unter www.sammelklagen.de/primaholding melden. Dort sind auch Musterbriefe verfügbar, die den Verbraucher:innen helfen sollen, ihre Rechte geltend zu machen.


Häufige Beschwerden bei den Verbraucherzentralen

Im Jahr 2022 gingen bei den Verbraucherzentralen über 17.000 Beschwerden im Bereich Energie und Wasser über die primaholding GmbH ein. Dies entsprach 29 % aller Beschwerden zu diesen Themenfeldern im Vorjahr. Die Beschwerden betrafen unter anderem unerwünschte Verträge, Preiserhöhungen und überhöhte Abschläge. Der vzbv führt bereits zwei Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie aufgrund unzulässiger Preiserhöhungen.


Kommentar:

Dieser Fall verdeutlicht erneut die Notwendigkeit eines umfassenden Verbraucherschutzes im Energiemarkt. Unzureichende Aufklärung über das Widerrufsrecht und mögliche Konsequenzen beeinträchtigt das Vertrauen der Verbraucher. Die mögliche Sammelklage gegen die primaholding GmbH zeigt, dass Verbraucherzentralen eine wichtige Rolle dabei spielen, die Interessen der Verbraucher zu verteidigen und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Die Möglichkeit, bereits geleistete Abschläge zurückzufordern, könnte für viele Verbraucher finanzielle Entlastung bedeuten und eine klare Botschaft an Energieanbieter senden, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken.


Engin Günder

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