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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
In einer kürzlich ergangenen Gerichtsentscheidung hat das Landgericht Wuppertal eine wichtige Rechtsfrage im Zusammenhang mit Schäden durch herabfallende Äste und der Haftung von Grundstücksbesitzern geklärt. Die Frage, ob ein Apotheker oder eine Apothekerin für Schäden durch abgebrochene Äste haftet, wenn diese von einem Baum auf seinem Grundstück stammen, wirft ein Schlaglicht auf die Verkehrssicherungs-Pflicht von Grundstückseigentümern. Die Entscheidung des Gerichts beleuchtet die Umstände, unter denen eine Haftung besteht, und unterstreicht die Bedeutung angemessener Kontrollmaßnahmen.
Gemäß der Verkehrssicherungs-Pflicht sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Gefahren auf ihrem Grundstück zu minimieren und Unfälle zu verhindern. Hierzu gehört auch die regelmäßige Kontrolle von Bäumen, um abgebrochene Äste oder andere potenzielle Risiken zu erkennen und zu beheben.
Das Landgericht Wuppertal hat in seinem Urteil vom 13. Juni 2023 (Aktenzeichen: 4 O 3/22) Klarheit darüber geschaffen, unter welchen Umständen ein Grundstückseigentümer für Schäden durch abgebrochene Äste haftet. Die Gerichtsentscheidung betont, dass ein Grundstückseigentümer nicht automatisch für jeden Schaden durch herabfallende Äste verantwortlich ist. Vielmehr besteht eine Haftung nur dann, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch eine angemessene Kontrolle des Baums hätte verhindert werden können. Dies setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hat, indem er es versäumte, den Baum in angemessenen Abständen auf mögliche Risiken zu überprüfen.
Die Entscheidung des Landgerichts Wuppertal stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der Haftung von Grundstückseigentümern dar, insbesondere wenn es um Schäden durch herabfallende Äste geht. Es verdeutlicht die Bedeutung der Verkehrssicherungs-Pflicht und legt die Verantwortung für die Sicherheit von Personen und Eigentum auf dem Grundstück klar dar. Diese Entscheidung unterstreicht jedoch auch die Notwendigkeit, dass Geschädigte den Nachweis erbringen müssen, dass angemessene Kontrollen durch den Grundstückseigentümer die Schäden hätten verhindern können. Dies stellt eine ausgewogene Herangehensweise sicher, die die Rechte und Pflichten sowohl der Grundstückseigentümer als auch der Geschädigten berücksichtigt. Grundstückseigentümer, darunter auch Apotheker und Apothekerinnen, sollten diese Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Verkehrssicherungs-Pflicht ernst zu nehmen und regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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