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  • 17.08.2023 – Bundeskabinett beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2024
    17.08.2023 – Bundeskabinett beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2024
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 verabschiedet. Dieser Entwurf ermöglicht kleinen und mit...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundeskabinett beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2024

 

Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 verabschiedet. Dieser Entwurf ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen im Jahr 2024 den Zugang zu zinsgünstigen Finanzierungen und Beteiligungskapital in Höhe von rund 11 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 12 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Somit steht dem deutschen Mittelstand auch weiterhin ein zuverlässiges, qualitativ hochwertiges und äußerst großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

Die Maßnahmen des ERP-Sondervermögens zielen insbesondere auf die Bereiche ab, in denen das Angebot der Banken nicht ausreichend ist. Dies betrifft beispielsweise den Bereich der Gründungen und Innovationen, wo der Zugang zur Finanzierung oft erschwert ist. Durch die ERP-Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen Zugang zu günstigen Krediten, bei denen teilweise auch das Bankrisiko übernommen wird.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich dazu: "Die ERP-Programme, die zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital bieten, gehören zu den wirksamsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Ein gut funktionierender Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist entscheidend dafür, dass diese Unternehmen ambitionierte Ziele im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung schnell und zukunftsorientiert umsetzen können. Ein günstiges Finanzierungsumfeld bildet eine wesentliche Grundlage für Investitionen und Wachstum."

Die Fördermöglichkeiten des ERP-Sondervermögens können einen wichtigen Beitrag zur Förderung der notwendigen Transformation der deutschen Wirtschaft leisten. Die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Einführung nachhaltiger Produktionsprozesse und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erfordern erhebliche Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen.

Die ERP-Förderprogramme kommen dem deutschen Mittelstand in seiner gesamten Breite zugute. Die Schwerpunkte für das Jahr 2024 liegen weiterhin auf der Stärkung des Zugangs zur Finanzierung für Gründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen, sowie auf den volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen Innovation, Digitalisierung und Risikokapital.


Kommentar:

Die Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 zeigt das starke Engagement der Bundesregierung für den deutschen Mittelstand und dessen wirtschaftliche Weiterentwicklung. Die Unterstützung von zinsgünstigen Finanzierungen und Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen ist ein entscheidender Schritt, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung zu ermöglichen. Durch den Fokus auf Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital trägt das ERP-Sondervermögen zur Förderung von Schlüsselbereichen bei, die für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft von großer Bedeutung sind.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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