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Steuer & Recht |
Am 16. August 2023 hat die Bundesregierung die von Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck vorgelegten Entwürfe eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes und einer Vierten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen. Dies folgt auf einen Beschluss des Bundestags vom 19. April 2023.
Neben dem Solarpaket, das ebenfalls am 16. August 2023 im Kabinett verabschiedet wurde, ist die Änderung des Mess- und Eichrechts ein weiterer Schritt hin zum Abbau von Bürokratie. Diese Änderungen beinhalten Erleichterungen im Mess- und Eichrecht für sogenannte Smart-Meter-Gateways.
Smart-Meter-Gateways unterliegen den Vorgaben des Mess- und Eichrechts. Bisher wurden allgemeine Anforderungen des Mess- und Eichrechts auf Smart-Meter-Gateways angewandt, obwohl es bereits spezifische Vorgaben für den Messstellenbetrieb im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie in den Technischen Richtlinien und Schutzprofilen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt. Dort sind bereits spezielle Anforderungen an die Datensicherheit und Überwachung festgelegt. Aus diesem Grund ist es von Bedeutung, die Regelungen zu vereinfachen und Doppelregulierung zu vermeiden.
Mit den vorgeschlagenen Vereinfachungen, wie einer unbefristeten Eichfrist für Smart-Meter-Gateways und der Aufrechterhaltung der Eichfrist trotz eines Software-Updates, setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Kurs des Bürokratieabbaus fort. Dieser Abbau von Regelhemmnissen trägt dazu bei, die intelligente Digitalisierung im Kontext der Energiewende zu erleichtern.
Die detaillierten Entwürfe zur Änderung des Mess- und Eichrechts sind auf den folgenden Seiten verfügbar: [Gesetzentwurf](Link zum Gesetzentwurf) und [Verordnung](Link zur Verordnung).
Die beschlossenen Änderungen im Mess- und Eichrecht, die speziell auf Smart-Meter-Gateways abzielen, sind ein weiterer Schritt in Richtung eines effizienteren und weniger bürokratischen rechtlichen Rahmens. Die Erleichterungen, die eine unbefristete Eichfrist sowie die Berücksichtigung von Software-Updates beinhalten, tragen dazu bei, unnötige Regelungen zu vermeiden und die Einführung von Smart-Meter-Technologien zur Förderung der Energiewende zu unterstützen. Diese Schritte verdeutlichen das Bestreben der Bundesregierung, moderne Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu fördern, indem sie bürokratische Hürden abbaut und den rechtlichen Rahmen an die Erfordernisse der digitalen Transformation anpasst.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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