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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung hat einen wegweisenden Schritt zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland unternommen, indem sie die Einführung von Commercial Courts und die Verwendung der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen hat. Das "Justizstandorts-Stärkungsgesetz" soll sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb als attraktiver Ort für Wirtschaftsstreitigkeiten agiert und effiziente, sprachlich zugängliche Verfahren bietet.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärte, dass die neue Regelung darauf abzielt, den Bedürfnissen internationaler Unternehmen gerecht zu werden und gleichzeitig den Justizstandort Deutschland auf globaler Ebene zu stärken. Die bisherige Herausforderung, Wirtschaftsstreitigkeiten durch den dreistufigen Instanzenzug zügig zu entscheiden und Verhandlungen in Englisch zu führen, soll mit diesem Gesetz überwunden werden.
Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzesentwurfs sind wie folgt:
"Commercial Chambers" bei den Landgerichten: Die Bundesländer können entscheiden, dass bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten vor speziellen "Commercial Chambers" bei ausgewählten Landgerichten verhandelt werden. Diese Verfahren können vollständig in Englisch abgehalten werden, sofern sich die Parteien darauf einigen oder die beklagte Partei keinen Widerspruch einlegt.
"Commercial Courts" bei den Oberlandesgerichten: Für große privatwirtschaftliche Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von einer Million Euro können die Bundesländer erstinstanzliche "Commercial Courts" bei ihren Oberlandesgerichten etablieren. Auch hier können Verfahren vollständig in Englisch durchgeführt werden.
Revision zum Bundesgerichtshof: Gegen Entscheidungen der "Commercial Courts" ist eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) stets möglich. Die Verfahrensführung in Englisch soll auch für die Revision in Abstimmung mit dem zuständigen Senat des BGH ermöglicht werden.
Übersetzung, Geschäftsgeheimnisse und Öffentlichkeit: Die englischsprachigen Entscheidungen der Commercial Chambers, Commercial Courts und des BGH werden auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Zudem wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im gesamten Zivilprozess ausgeweitet.
Videoverhandlungen: Die Bundesregierung plant die Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit, um bestehende Möglichkeiten zur Durchführung von Videoverhandlungen zu erweitern.
Die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit stellt einen bedeutsamen Schritt dar, um den Justizstandort Deutschland für internationale Unternehmen attraktiver zu machen und die Effizienz von Wirtschaftsstreitigkeiten zu steigern. Dieses Gesetz signalisiert das Engagement der Bundesregierung für eine zeitgemäße, international ausgerichtete Justiz und unterstreicht die Bereitschaft Deutschlands, innovative Ansätze zu verfolgen, um den Bedürfnissen der globalen Wirtschaft gerecht zu werden. Die Schaffung spezialisierter Gerichte, die Nutzung der Englischen Sprache und die Implementierung von Videokonferenztechnik werden dazu beitragen, den Rechtsprozess zu beschleunigen und die Attraktivität Deutschlands als Rechtsstandort zu erhöhen. Dieser Schritt wird Deutschland in die Lage versetzen, weiterhin eine zentrale Rolle in der internationalen Rechtsprechung zu spielen.
Engin Günder
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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