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  • 17.08.2023 – Zur Frage der Haftung bei Beschädigung eines Pkw durch ein mobiles Verkehrsschild
    17.08.2023 – Zur Frage der Haftung bei Beschädigung eines Pkw durch ein mobiles Verkehrsschild
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Frage, wer für Schäden an einem Fahrzeug haftet, wenn ein mobiles Verkehrsschild auf das Auto fällt, wurde vor kurzem vom Landgericht Lübeck...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Zur Frage der Haftung bei Beschädigung eines Pkw durch ein mobiles Verkehrsschild

 

Die Frage, wer für Schäden an einem Fahrzeug haftet, wenn ein mobiles Verkehrsschild auf das Auto fällt, wurde vor kurzem vom Landgericht Lübeck entschieden. Das Urteil vom 28. Juni 2023 wirft Licht auf die Haftungsfrage bei solchen unglücklichen Vorfällen.

In dem vorliegenden Fall parkte eine Fahrerin ihr Auto auf einem Parkstreifen in Lübeck. An einem stürmischen Tag kurz nach Ostern wurde das Fahrzeug durch ein mobiles Verkehrsschild beschädigt, das auf die Motorhaube krachte. Die Fahrerin war zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht vor Ort.

Das Landgericht Lübeck wurde mit der Frage konfrontiert, ob die Stadt oder das beteiligte Straßenbauunternehmen für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich sind.

Die Klägerin argumentierte, dass das Verkehrsschild nicht ausreichend gegen den Wind gesichert war und daher auf das Fahrzeug gefallen sei. Sie behauptete, das Straßenbauunternehmen habe seine Verpflichtungen zur Sicherung des Schildes nicht erfüllt, und die Stadt hätte regelmäßig die Stabilität des Schildes überprüfen müssen.

Das Gericht hörte Zeugen, zog ein Gutachten eines Sachverständigen heran und kam zu einem klaren Ergebnis:

Weder die Stadt noch das Straßenbauunternehmen sind zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Die Entscheidung wurde damit begründet, dass keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden konnte. Der Sachverständige bestätigte überzeugend, dass das Verkehrsschild durch mehrere Fußplatten ausreichend gesichert war und den starken Windböen standhalten konnte. Ein Zeuge berichtete über häufigen Vandalismus in der Straße, was die Standfestigkeit des Schildes unterstreicht. Es wurde festgestellt, dass das Schild nicht im Boden verankert oder angekettet werden musste. Eine wöchentliche Kontrolle während der Feiertage wurde als ausreichend erachtet.

Das Urteil (Az. 9 O 40/22) ist rechtskräftig.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Lübeck wirft Licht auf die Verantwortlichkeiten bei Schäden durch mobile Verkehrsschilder. Die klare Feststellung, dass weder die Stadt noch das Straßenbauunternehmen für den Schaden haften müssen, basiert auf einer gründlichen Untersuchung der Sicherungsmaßnahmen und Verkehrssicherungspflichten. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Sicherung von Verkehrseinrichtungen und stellt gleichzeitig klar, dass nicht in jedem Fall eine tägliche Überprüfung notwendig ist.

Die Entscheidung trägt zur Rechtssicherheit in solchen Fällen bei und betont die Wichtigkeit von sachkundigen Gutachten und Zeugenaussagen in der Beweisführung vor Gericht.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
 
Quelle: Landgericht Lübeck

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