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  • 17.08.2023 – BFH: Haftung für Lohnsteuer – Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben
    17.08.2023 – BFH: Haftung für Lohnsteuer – Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil IX R 25/21 vom 03. Mai 2023 eine bedeutende Entscheidung im Bereich der Haftung für Lohnsteuer getr...

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Steuer & Recht |

BFH: Haftung für Lohnsteuer – Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil IX R 25/21 vom 03. Mai 2023 eine bedeutende Entscheidung im Bereich der Haftung für Lohnsteuer getroffen. Die Urteilsbegründung dreht sich um die Thematik des Zuflusses von Arbeitslohn bei Wertguthaben, insbesondere in Fällen von Entlassungsentschädigungen.

Der Kernpunkt des Urteils liegt darin, dass Arbeitslohn dem Arbeitnehmer nicht zugerechnet wird, selbst wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollte. Diese Nicht-Zurechnung erfolgt unter der Voraussetzung, dass alle beteiligten Parteien dennoch das wirtschaftliche Ergebnis anerkennen und aufrechterhalten, trotz etwaiger Unwirksamkeit (in Anlehnung an vorangegangene BFH-Urteile vom 22. Juni 2018 – VI R 17/16 und vom 04. September 2019 – VI R 39/17).

Dieses Urteil des BFH setzt somit einen entscheidenden Präzedenzfall im Kontext der Lohnsteuerhaftung bei Wertguthaben. Es verdeutlicht, dass der Zufluss von Arbeitslohn nicht automatisch erfolgt, wenn die formale Wirksamkeit der Zuführung oder Übertragung des Wertguthabens fragwürdig ist. Stattdessen beruht die Beurteilung auf dem tatsächlichen wirtschaftlichen Ausgang der Situation, vorausgesetzt, alle beteiligten Parteien akzeptieren diesen Ausgang trotz möglicher Unwirksamkeit.


Kommentar:

Das Urteil des BFH (IX R 25/21) bringt wichtige Klarheit in die Frage der Lohnsteuerhaftung bei Wertguthaben und Entlassungsentschädigungen. Es zeigt, dass die rechtliche Wirksamkeit einer Vereinbarung oder Übertragung nicht zwangsläufig den Zufluss von Arbeitslohn nach sich zieht. Vielmehr wird der Fokus auf das tatsächliche wirtschaftliche Geschehen gelegt und darauf, ob alle Beteiligten das Ergebnis anerkennen und aufrechterhalten.

Die Entscheidung des BFH nimmt somit Rücksicht auf die praktische Umsetzung und die wirtschaftlichen Konsequenzen, die über formaljuristische Aspekte hinausgehen. Dies trägt zur Flexibilität und Fairness in der Bewertung solcher Fälle bei. Die Herangehensweise des BFH verhindert, dass Parteien unverhältnismäßig für formale Fehler bestraft werden, wenn das wirtschaftliche Ergebnis dennoch in Einklang mit den Interessen aller Beteiligten steht.

Insgesamt zeigt dieses Urteil erneut, wie der BFH bei steuerlichen Fragestellungen eine ausgewogene Perspektive einnimmt, die sowohl Rechtssicherheit als auch die Berücksichtigung der tatsächlichen Realität gewährleistet. Es setzt einen wichtigen Maßstab für ähnliche Fälle und trägt zur rechtlichen Klarheit und Fairness im Bereich der Lohnsteuerhaftung bei Wertguthaben bei.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
 
 

Quelle: Bundesfinanzhof

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