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  • 16.08.2023 – Apotheken erhalten Unterstützung bei Lieferengpässen
    16.08.2023 – Apotheken erhalten Unterstützung bei Lieferengpässen
    APOTHEKE | Steuer & Recht | Am 27. Juli 2023 trat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in Kraft, das darauf abzielt, Liefer...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Steuer & Recht |

Apotheken erhalten Unterstützung bei Lieferengpässen

 

Neue Regelung ermöglicht Zuschlag zur Sicherung der Versorgung

Am 27. Juli 2023 trat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in Kraft, das darauf abzielt, Lieferengpässe bei patentfreien Arzneimitteln zu bekämpfen und die Versorgung mit Kinderarzneimitteln zu verbessern. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung erlangt insbesondere die Rolle der Apotheken neue Bedeutung.

Gemäß § 129 Abs. 2a des Sozialgesetzbuches (SGB) V wird Apotheken die Möglichkeit eingeräumt, im Falle eines Austauschs eines verordneten Arzneimittels einen Zuschlag von 50 Cent zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer zu erheben. Dieser Zuschlag soll die Apotheken für die Herausforderungen und den Mehraufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen entschädigen. Diese Lieferengpass-Pauschale stellt einen bedeutsamen Schritt dar, um sicherzustellen, dass Apotheken in der Lage sind, auch unter schwierigen Umständen eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Medikamenten zu gewährleisten.

Um sicherzustellen, dass die Abrechnung der Lieferengpass-Pauschale reibungslos erfolgen kann, wurde eine Übergangslösung eingeführt. Diese Übergangslösung soll Apotheken die Möglichkeit bieten, sich an die neuen Abrechnungsmodalitäten anzupassen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es wird erwartet, dass die Apotheken in enger Kooperation mit den relevanten Behörden und Verbänden zusammenarbeiten, um die Implementierung dieser neuen Regelung erfolgreich zu gestalten.


Kommentar: Ein Meilenstein für Apotheken und Patienten

Die Einführung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes markiert einen wichtigen Fortschritt im Bemühen, die Herausforderungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln anzugehen. Die Möglichkeit für Apotheken, eine Lieferengpass-Pauschale zu erheben, stellt nicht nur eine finanzielle Entlastung für die Apotheken dar, sondern trägt auch dazu bei, die Kontinuität der medikamentösen Versorgung für Patienten zu gewährleisten.

Die Einführung dieser neuen Regelung geht einher mit der Anerkennung der zentralen Rolle, die Apotheken im Gesundheitssystem spielen. Die Apotheken sind unverzichtbare Akteure bei der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und haben eine entscheidende Verantwortung für die Sicherheit und das Wohl der Patienten. Dieses Gesetz zeigt, dass die Regierung die Bedeutung dieser Rolle erkannt hat und sich bemüht, Apotheken angemessen zu unterstützen.

Die Übergangslösung bietet Apotheken die Gelegenheit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Apotheken, den Behörden und den entsprechenden Fachverbänden wird hierbei von zentraler Bedeutung sein, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Insgesamt kann das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer effizienteren und zuverlässigeren Arzneimittelversorgung in Deutschland betrachtet werden. Es verdeutlicht das Engagement der Regierung für die Sicherheit und das Wohl der Patienten und unterstreicht die entscheidende Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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