ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 15.08.2023 – Zur Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes auf in- und ausländische Betriebsstätten
    15.08.2023 – Zur Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes auf in- und ausländische Betriebsstätten
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das FG Düsseldorf hatte verschiedene Methoden der Gewinnverteilung zu beurteilen (Az. 3 K 1940/17 F und 3 K 70/18 F).

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Zur Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes auf in- und ausländische Betriebsstätten

 

Der 3. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte verschiedene Methoden der Gewinnverteilung zu beurteilen:

Die Klägerin betreibt ein Netz aus Rohrleitungen zum Transport von Gütern. Das Rohrleitungsnetz verläuft durch Deutschland, Belgien und die Niederlande. Die Verwaltungszentrale der Klägerin befand sich im Streitjahr in Deutschland. Die operative Steuerung der Rohrleitung erfolgt durch eine in den Niederlanden belegene „Betriebszentrale“.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung bestimmte das beklagte Finanzamt den auf die Niederlande und Belgien entfallenden Gewinnanteil danach, welche Einkünfte – isoliert betrachtet – bei einer unmittelbaren Nutzung (Vermietung) der Rohrleitung erzielt worden wären. Im weiteren Verfahren argumentierte das Finanzamt, dass die Aufteilung der Einkünfte nach der direkten Methode zu erfolgen habe, weil das Stammhaus und die sonstigen Betriebsstätten in Form der Rohrleitungen unterschiedliche Funktionen ausübten.

Dagegen war die Klägerin der Ansicht, dass eine nach dem Umsatzschlüssel (indirekte Methode) vorgenommene Gewinnaufteilung sachgerecht sei. Dazu ordnete sie den einzelnen Leitungsabschnitten u. a. Erlöse aus Durchleitungsgebühren sowie Einzel- und Gemeinkosten zu.

Mit Urteil vom 12.05.2023 gab der Senat der Klage statt. Die vom Finanzamt vorgenommene Gewinnverteilung entspreche nicht den Vorgaben der Doppelbesteuerungsabkommen. Danach hänge die Aufteilung des Gesamtgewinns auf die betroffenen Länder allein davon ab, welchen Gewinn die beiden ausländischen Betriebsstätten erzielt hätten, wenn sie die zu ihrem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter – d. h. die durch Belgien bzw. die Niederlande verlaufenden Teile der Rohrleitungen – als eigenständige Unternehmen bewirtschaftet hätten. Sachgerecht sei deshalb eine Aufteilung, die sich daran orientiere, mit welchem Teil der Rohrleitung welcher Umsatz erzielt worden sei (d. h. welche Menge Güter von wo nach wo für welches Entgelt transportiert worden sei).

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Revisionen des Finanzamts sind unter den Az. I R 37/23 und I R 38/23 anhängig.

FG Düsseldorf, Urteile 3 K 1940/17 F und 3 K 70/18 F vom 12.05.2023 

Quelle: FG Düsseldorf, Newsletter Juli/August 2023

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken