ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 10.08.2023 – Oberlandesgericht Hamm entscheidet über Schadenersatz bei Stromunterbrechung und Aufzugsausfall
    10.08.2023 – Oberlandesgericht Hamm entscheidet über Schadenersatz bei Stromunterbrechung und Aufzugsausfall
    APOTHEKE | Steuer & Recht | Am 23. Februar 2022 traf das Oberlandesgericht Hamm eine bedeutende Entscheidung in Bezug auf die Haftung des Netzbetreibers bei Stromunterbrechun...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Steuer & Recht |

Oberlandesgericht Hamm entscheidet über Schadenersatz bei Stromunterbrechung und Aufzugsausfall

 

Am 23. Februar 2022 traf das Oberlandesgericht Hamm eine bedeutende Entscheidung in Bezug auf die Haftung des Netzbetreibers bei Stromunterbrechungen und den daraus resultierenden Aufzugsausfällen. In dem Beschluss (Aktenzeichen: I-22 U 206/21) wurde festgestellt, dass der Netzbetreiber nicht automatisch zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn nach einer geplanten Unterbrechung der Stromversorgung eine Überspannung auftritt und daraufhin ein Aufzug nicht mehr funktioniert.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wirft Licht auf die komplexen Fragen der Haftung im Zusammenhang mit Stromunterbrechungen und den damit verbundenen Folgen. Der Fall betont, dass eine geplante Unterbrechung der Stromversorgung nicht zwangsläufig zu einer automatischen Schadenersatzpflicht des Netzbetreibers führt, wenn ein Aufzug infolgedessen nicht mehr betriebsfähig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Situation individuell betrachtet werden sollte und eine genaue Analyse der Umstände erforderlich ist, um eine endgültige Entscheidung über die Haftungsfrage zu treffen. In diesem Fall betonte das Oberlandesgericht Hamm offensichtlich die Bedeutung der Kausalität zwischen der Stromunterbrechung, der Überspannung und dem Aufzugsausfall, bevor eine Schadenersatzverpflichtung in Betracht gezogen werden kann.

Diese Entscheidung verdeutlicht die Nuancen und Herausforderungen bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit technischen Vorfällen und deren möglichen Folgen. Sie könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten in ähnlichen Fällen haben und als Präzedenzfall dienen.


Kommentar:

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Untersuchung und Abwägung in Fällen von Stromunterbrechungen und technischen Fehlfunktionen. Sie unterstreicht die Komplexität der Haftungsfrage und verdeutlicht, dass nicht jede Unterbrechung der Stromversorgung automatisch zu einer Schadenersatzpflicht des Netzbetreibers führt. Dies sollte Unternehmen dazu anregen, ihre Technologien und Dienstleistungen kritisch zu überprüfen, um mögliche Risiken zu minimieren und adäquate Maßnahmen zur Vorbeugung und Schadensbegrenzung zu ergreifen. Gleichzeitig betont diese Entscheidung die Bedeutung einer klaren Kommunikation zwischen Netzbetreibern und ihren Kunden, um Missverständnisse und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken