ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 04.08.2023 – Landgericht stärkt Rechte von Geschädigten nach Verkehrsunfällen
    04.08.2023 – Landgericht stärkt Rechte von Geschädigten nach Verkehrsunfällen
    APOTHEKE | Steuer & Recht | Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 14. Juni 2023 (2 T 56/23) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Geschäd...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Steuer & Recht |

Landgericht stärkt Rechte von Geschädigten nach Verkehrsunfällen

 

Nichtssagende Floskeln rechtfertigen Klageeinreichung gegen Kfz-Haftpflichtversicherer

Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 14. Juni 2023 (2 T 56/23) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Geschädigten nach Verkehrsunfällen stärkt. Laut dem Beschluss bietet ein Kfz-Haftpflichtversicherer Anlass zur Klageeinreichung, wenn er auf die Aufforderung des Anwalts des Geschädigten, seine Haftung anzuerkennen, mit nichtssagenden Floskeln reagiert.

In dem vorliegenden Fall ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem der Geschädigte seinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht hatte. Der Anwalt des Geschädigten forderte die Versicherung auf, ihre Haftung anzuerkennen und den Schaden zu regulieren. Jedoch erhielt der Anwalt lediglich eine nichtssagende Antwort ohne klare Stellungnahme zur Haftung.

Das Landgericht Stuttgart entschied, dass eine derartige Reaktion seitens der Versicherung nicht ausreichend ist und den Geschädigten berechtigt, Klage einzureichen. Es betonte die Bedeutung einer klaren und transparenten Kommunikation seitens der Versicherungsgesellschaften im Schadenregulierungsprozess.

Die Entscheidung des Landgerichts stärkt die Position der Geschädigten und unterstreicht die Pflicht der Kfz-Haftpflichtversicherer, angemessen auf Schadensersatzansprüche zu reagieren. Die Anerkennung der Haftung und die transparente Abwicklung von Schadensfällen sind essenziell, um den Geschädigten eine faire Entschädigung zu gewährleisten und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart dient als wichtiges Signal an Versicherungsgesellschaften, ihre Kommunikation mit Geschädigten professionell und verantwortungsbewusst zu gestalten. Es ermutigt Geschädigte, ihre Rechte nach Verkehrsunfällen konsequent einzufordern und im Falle einer unzureichenden Reaktion seitens der Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten.


Kommentar:

Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ist ein großer Schritt in Richtung einer gerechteren Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Oftmals werden Geschädigte mit unklaren oder ablehnenden Antworten seitens der Versicherung konfrontiert, was ihre Frustration und Unsicherheit verstärkt. Die klare Botschaft des Gerichts, dass nichtssagende Floskeln keine angemessene Antwort sind, schützt die Rechte der Geschädigten und fördert eine transparente und faire Schadensabwicklung.

Es ist wichtig, dass Geschädigte nach einem Unfall ihre Ansprüche nicht aufgeben, sondern ihre Rechte energisch vertreten. Die Entscheidung des Landgerichts ermutigt sie dazu, im Falle einer unzureichenden Antwort seitens der Versicherung rechtliche Schritte zu unternehmen, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Die Versicherungsgesellschaften sollten die Entscheidung des Landgerichts als Weckruf betrachten, um ihre Kommunikation mit den Geschädigten zu verbessern. Klare und verständliche Antworten auf Schadensersatzansprüche sind nicht nur im Interesse der Geschädigten, sondern tragen auch zur Vertrauensbildung und Reputation der Versicherungsbranche bei.

Insgesamt stellt die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart einen wichtigen Schritt in Richtung eines gerechteren und transparenteren Schadenregulierungsprozesses dar. Es ist zu hoffen, dass solche Urteile die Versicherungsgesellschaften dazu anregen, ihre Praktiken zu überdenken und den Fokus stärker auf die Bedürfnisse der Geschädigten zu legen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken