ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 03.08.2023 – Fluggastrechte bei Schlechtwetter auf dem Prüfstand
    03.08.2023 – Fluggastrechte bei Schlechtwetter auf dem Prüfstand
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Ein Hinweisbeschluss des Landgerichts Lübeck (Aktenzeichen 14 S 33/23) hat für Aufsehen gesorgt, da er wichtige Fragen im Zusammenhang mit Flu...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Fluggastrechte bei Schlechtwetter auf dem Prüfstand

 

Landgericht Lübeck wirft Fragen zur Entschädigungspflicht für geplatzte Flüge aufgrund von Unwettern auf

Ein Hinweisbeschluss des Landgerichts Lübeck (Aktenzeichen 14 S 33/23) hat für Aufsehen gesorgt, da er wichtige Fragen im Zusammenhang mit Fluggastrechten bei Schlechtwetter aufwirft. Der Fall betrifft eine Gruppe von Passagieren, die aufgrund eines Unwetters ihren Rückflug nicht antreten konnten und dadurch eine längere Verspätung erlitten.

In dem vorliegenden Fall wurden die Fluggäste durch ein heftiges Unwetter an ihrem Zielort daran gehindert, den Rückflug wie geplant anzutreten. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelte, die außerhalb ihrer Kontrolle lagen und daher von der Fluggastrechteverordnung ausgenommen seien.

Das Landgericht Lübeck hat nun in einem Hinweisbeschluss angekündigt, dass es die Ansicht vertritt, dass die Fluggesellschaft dennoch für die Entschädigung der Fluggäste verantwortlich sein könnte. Die Richter argumentierten, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Passagiere vor den Auswirkungen des Schlechtwetters zu schützen und alternative Transportmöglichkeiten anzubieten.

Dieser Hinweisbeschluss könnte weitreichende Konsequenzen für die Luftfahrtbranche haben, da er die Interpretation von "außergewöhnlichen Umständen" im Sinne der Fluggastrechteverordnung in Frage stellt. Bisher wurden Fluggesellschaften bei Schlechtwetter häufig von der Entschädigungspflicht befreit, da Naturereignisse als außergewöhnliche Umstände angesehen wurden.


Kommentar:

Der Hinweisbeschluss des Landgerichts Lübeck ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klarheit und Gerechtigkeit für Fluggäste bei Schlechtwetterbedingungen. Oftmals wurden Passagiere bei Flugverspätungen oder -ausfällen aufgrund von Unwettern von der Entschädigungspflicht der Fluggesellschaften ausgenommen, was zu Frustration und Unverständnis bei den Betroffenen führte.

Das Gericht weist zurecht darauf hin, dass Fluggesellschaften eine Verantwortung haben, ihre Passagiere vor den Auswirkungen von Naturereignissen zu schützen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihnen alternative Transportmöglichkeiten anzubieten. Dies ist besonders wichtig, da Flugreisen für viele Menschen eine essentielle Verbindung zum Heimatland, zur Familie oder zum Beruf darstellen.

Sollte der Hinweisbeschluss zu einer veränderten Auslegung der Fluggastrechteverordnung führen, könnte dies dazu beitragen, dass Fluggesellschaften stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Passagiere auch in schwierigen Wetterbedingungen angemessen zu betreuen. Dennoch sollten auch die berechtigten Interessen der Fluggesellschaften berücksichtigt werden, insbesondere wenn Naturereignisse die Flugoperationen erheblich beeinträchtigen.

Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte auf den Hinweisbeschluss reagieren und ob er in der endgültigen Entscheidung Bestand haben wird. Dennoch ist dieser Fall ein wichtiges Beispiel dafür, wie die Fluggastrechte in Zeiten von Schlechtwetterbedingungen besser geschützt werden könnten und wie die Branche ihre Verantwortung gegenüber den Passagieren wahrnehmen sollte.

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken