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  • 03.08.2023 – Reiseveranstalter urteilsfrei bei widrigen Wetterbedingungen
    03.08.2023 – Reiseveranstalter urteilsfrei bei widrigen Wetterbedingungen
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit einem Urteil vom 15. März 2023 (Aktenzeichen: 2-24 O 102/22) zugunsten eines Reiseveranstalters entsc...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Reiseveranstalter urteilsfrei bei widrigen Wetterbedingungen

 

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit einem Urteil vom 15. März 2023 (Aktenzeichen: 2-24 O 102/22) zugunsten eines Reiseveranstalters entschieden, der mit gebrochenen Versprechungen konfrontiert war, die auf widrige Wetterbedingungen zurückzuführen waren.

Im vorliegenden Fall hatten Reisende den Reiseveranstalter verklagt, da bestimmte Versprechungen in Bezug auf die Reise nicht eingehalten wurden. Der Veranstalter habe beispielsweise bestimmte Aktivitäten und Ausflüge in Aussicht gestellt, die aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse nicht durchgeführt werden konnten.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Reiseveranstalters und erklärte, dass er für die widrigen Wetterbedingungen nicht verantwortlich gemacht werden könne. Laut dem Urteil sei der Reiseveranstalter von Naturgewalten und unvorhersehbaren Wetterveränderungen unabhängig und könne daher nicht für Versprechungen haftbar gemacht werden, die aufgrund solcher Ereignisse nicht eingehalten werden konnten.

Das Urteil betont die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Fällen, in denen ein Reiseveranstalter tatsächlich Verantwortung für mangelhafte Leistungen trägt, und Fällen, in denen widrige Wetterbedingungen unvorhergesehene Hindernisse darstellen. Es stellt klar, dass Reiseveranstalter nicht für Ereignisse zur Verantwortung gezogen werden können, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main stellt eine wichtige Klarstellung dar, wenn es darum geht, die Verantwortung von Reiseveranstaltern in Bezug auf widrige Wetterbedingungen zu beurteilen. Es ist entscheidend, zwischen Situationen zu unterscheiden, in denen ein Reiseveranstalter tatsächlich in der Pflicht steht und in denen er mit unvorhersehbaren Naturereignissen konfrontiert ist, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

Wetterbedingte Komplikationen können in der Reisebranche immer wieder auftreten, und es ist wichtig, dass Reisende und Veranstalter sich darüber im Klaren sind, dass gewisse Aktivitäten oder Ausflüge möglicherweise aufgrund von Naturgewalten nicht wie geplant durchgeführt werden können. Das Urteil betont die Bedeutung einer angemessenen Risikobewertung und transparenter Kommunikation zwischen dem Reiseveranstalter und den Reisenden.

Für die Reisebranche ist dieses Urteil von Relevanz, da es Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Haftung in Fällen von widrigen Wetterbedingungen bietet. Es unterstreicht die Wichtigkeit, dass Reiseveranstalter ihre Kunden angemessen über mögliche Risiken informieren und gleichzeitig ihre bestmöglichen Bemühungen unternehmen, um unvorhergesehene Hindernisse zu bewältigen und den Reisenden eine positive Erfahrung zu ermöglichen.

Engin Günder

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