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  • 31.07.2023 – Klimaneutralität in Apotheken - Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermeiden
    31.07.2023 – Klimaneutralität in Apotheken - Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermeiden
    APOTHEKE | Wissen & Tipps | In Zeiten des Klimawandels gewinnt das Thema Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung, auch für Apotheken. Viele Betreiber sind bestrebt, ihre CO2...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Wissen & Tipps |

Klimaneutralität in Apotheken - Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermeiden

 

In Zeiten des Klimawandels gewinnt das Thema Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung, auch für Apotheken. Viele Betreiber sind bestrebt, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und sich als klimaneutrale Einrichtungen zu etablieren. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn wer mit dem Begriff "klimaneutral" wirbt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden.


Was bedeutet "klimaneutral"?

Klimaneutralität, wie im vorherigen Bericht erläutert, bedeutet, dass eine Organisation oder Einrichtung ihre gesamten Treibhausgasemissionen durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Die Bilanz zwischen verursachten Emissionen und eingesparten bzw. ausgeglichenen Emissionen sollte auf Null gebracht werden. Eine klimaneutrale Apotheke verfolgt das Ziel, ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null zu reduzieren.


Wettbewerbsrechtliche Fallstricke

Obwohl das Streben nach Klimaneutralität eine positive Entwicklung ist, birgt die Verwendung des Begriffs "klimaneutral" potenzielle rechtliche Risiken. Unternehmen, einschließlich Apotheken, müssen sicherstellen, dass ihre Aussagen in Bezug auf Klimaneutralität keine irreführende Werbung darstellen und den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Tatsachenbasierte Bewerbung: Um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden, sollte eine Apotheke, die sich als klimaneutral positioniert, über nachvollziehbare und belastbare Belege verfügen. Die Aussage "klimaneutral" sollte auf nachprüfbaren Fakten basieren, die belegen, dass tatsächlich alle Emissionen kompensiert wurden.

Einbindung von Dritten: Werden Dritte wie Zertifizierungsstellen oder anerkannte Institutionen zur Überprüfung und Bestätigung der Klimaneutralität herangezogen, kann dies die Glaubwürdigkeit und rechtliche Sicherheit der Aussage stärken.

Transparenz und Offenlegung: Es ist wichtig, dass eine Apotheke transparent über ihre Klimaneutralitätsmaßnahmen informiert und auch mögliche Einschränkungen und Grenzen offenlegt. Eine vollständige Offenheit bezüglich der angewendeten Methoden zur Kompensation und der erreichten Ergebnisse kann potenzielle rechtliche Konflikte verhindern.


Fazit: Verantwortungsbewusste Kommunikation

Die Klimaneutralität ist zweifellos ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel, den Unternehmen, einschließlich Apotheken, ergreifen sollten. Dennoch ist es entscheidend, bei der Bewerbung von Klimaneutralität auf eine verantwortungsbewusste und rechtskonforme Kommunikation zu achten. Eine transparente und faktenbasierte Darstellung der Maßnahmen und Ergebnisse ist der Schlüssel, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden und zugleich das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu stärken. Eine Klimaneutralität, die auf soliden Grundlagen beruht, kann nicht nur zur positiven Außenwahrnehmung einer Apotheke beitragen, sondern auch zur Vorbildfunktion für andere Unternehmen in Bezug auf umweltbewusstes Handeln werden.

Engin Günder

 

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