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  • 30.07.2023 – BFH ermöglicht Kindergeld für im Ausland studierende Kinder
    30.07.2023 – BFH ermöglicht Kindergeld für im Ausland studierende Kinder
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Am 21.06.2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen III R 11/21) bezüglich des Anspruchs auf Kindergeld für ...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

BFH ermöglicht Kindergeld für im Ausland studierende Kinder

 

Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt Anspruch auf Kindergeld bei Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in Deutschland und finanzieller Unterstützung des studierenden Kindes im Ausland

Am 21.06.2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen III R 11/21) bezüglich des Anspruchs auf Kindergeld für ein Kind, das in Australien studiert. Der Rechtsstreit wurde zwischen einer Familie und der Familienkasse ausgetragen und betraf die Frage, ob die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, während ihr Kind ein Studium im Ausland absolviert.

Die Familie argumentierte, dass das Kindergeld auch dann weitergezahlt werden sollte, da das Studium in Australien dem inländischen Bildungssystem gleichwertig sei und das Kind nach wie vor finanziell von den Eltern unterstützt werde. Die Eltern führten an, dass sie weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hätten und das Studium im Ausland nur vorübergehend sei.

Die Familienkasse hingegen lehnte die Fortzahlung des Kindergeldes ab und verwies darauf, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld nicht mehr erfüllt seien, sobald das Kind seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Nach deutschem Recht besteht normalerweise kein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind dauerhaft im Ausland lebt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat.

Der BFH urteilte zugunsten der Familie und entschied, dass auch während des Auslandsstudiums ein Anspruch auf Kindergeld bestehen kann, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht betonte, dass die tatsächlichen Verhältnisse und die familiäre Bindung entscheidend seien. Wenn die Familie trotz des Auslandsstudiums des Kindes weiterhin in Deutschland einen Wohnsitz habe und das Kind weiterhin finanziell unterstützt werde, könne der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleiben.


Kommentar:

Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs stellt eine wichtige Klarstellung hinsichtlich des Anspruchs auf Kindergeld für im Ausland studierende Kinder dar. Es verdeutlicht, dass ein Studium im Ausland nicht zwangsläufig den Anspruch auf Kindergeld beendet, sofern die Familie weiterhin ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und das Kind weiterhin finanziell unterstützt wird.

Das Urteil berücksichtigt die individuellen Umstände der Familie und beruht auf einer situationsgerechten Bewertung. Es schützt Familien, die trotz des Auslandsstudiums ihres Kindes weiterhin eine enge Beziehung zu Deutschland aufrechterhalten und finanzielle Verantwortung übernehmen. Diese Entscheidung erleichtert es Familien, die für eine gewisse Zeit ins Ausland gehen, den Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten und somit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil auch für andere Familien mit ähnlichen Umständen als Leitfaden dient und ihnen Klarheit bezüglich des Anspruchs auf Kindergeld während eines Auslandsstudiums verschafft. Die Entscheidung des BFH berücksichtigt die Realität der Globalisierung und Mobilität von Familien und trägt dazu bei, dass Eltern ihre Kinder auch bei einem temporären Aufenthalt im Ausland finanziell unterstützen können.

Engin Günder

 

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