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  • 29.07.2023 – Wegweisendes Urteil: Irreführende Werbung als
    29.07.2023 – Wegweisendes Urteil: Irreführende Werbung als "klimaneutral" untersagt
    APOTHEKE | Steuer & Recht | Am 24.05.2023 fällte das Landgericht Karlsruhe ein wegweisendes Urteil bezüglich der Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umwe...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Steuer & Recht |

Wegweisendes Urteil: Irreführende Werbung als "klimaneutral" untersagt

 

Ein Blick auf die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe und ihre Auswirkungen auf Apotheken

Am 24.05.2023 fällte das Landgericht Karlsruhe ein wegweisendes Urteil bezüglich der Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“. Der Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen LG Karlsruhe, 13 O 46/22 KfH wurde von einer Verbraucherorganisation gegen ein Unternehmen angestrengt, das seine Produkte als umweltfreundlich beworben hatte.

Die Klage basierte auf dem Vorwurf, dass die Werbeaussagen des Unternehmens irreführend und täuschend seien, da die behauptete Klima- und Umweltneutralität nicht hinreichend belegt sei. Die Verbraucherorganisation argumentierte, dass die Bewerbung solcher Produkte ein entscheidender Faktor für umweltbewusste Verbraucher sei und daher Transparenz und Genauigkeit von größter Bedeutung seien.

In der mündlichen Verhandlung stützte sich das Gericht auf umfangreiches Beweismaterial und Expertengutachten, um die Behauptungen des Unternehmens zu überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass das Unternehmen keine ausreichenden Nachweise für die tatsächliche Klima- oder Umweltneutralität seiner Produkte vorlegen konnte. Die vorgelegten Daten und Informationen waren unzureichend, um die Glaubwürdigkeit der Werbeaussagen zu stützen.

Das Landgericht Karlsruhe urteilte daher zugunsten der Verbraucherorganisation und ordnete an, dass das Unternehmen die irreführende Werbung unverzüglich einzustellen hat. Das Unternehmen wurde außerdem dazu verpflichtet, eine Richtigstellung zu veröffentlichen und in Zukunft klar und transparent über die Umweltauswirkungen seiner Produkte zu informieren.


Kommentar:

Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf Apotheken und den Vertrieb von Produkten in diesem Bereich. Apotheken sind in der Regel darauf bedacht, ihren Kunden hochwertige und vertrauenswürdige Produkte anzubieten. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe unterstreicht die Wichtigkeit der Transparenz und Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen und -bewerbungen. Es erinnert Apotheken daran, dass sie bei der Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" oder "umweltneutral" äußerst vorsichtig sein sollten.

Apotheken sollten nun sicherstellen, dass Produkte, die sie als umweltfreundlich bewerben, über ausreichende und nachvollziehbare Nachweise verfügen, um ihre Ansprüche zu untermauern. Es wäre ratsam, die Hersteller dieser Produkte nach Informationen über deren Umweltbilanz zu fragen und sich bei Bedarf von unabhängigen Experten beraten zu lassen, um die Glaubwürdigkeit der Werbeaussagen zu gewährleisten.

Das Urteil stellt somit eine Erinnerung an die Verantwortung der Apotheken dar, in ihrem Angebot von umweltfreundlichen Produkten verlässliche und ehrliche Informationen zu liefern. Es bietet zugleich die Möglichkeit, sich als vertrauenswürdiger Anbieter für umweltbewusste Verbraucher zu etablieren und langfristige Kundenbeziehungen zu stärken. Es ist zu hoffen, dass die Apotheken diese Gelegenheit nutzen, um eine nachhaltige und glaubwürdige Produktbewerbung zu fördern und einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt zu leisten.

Engin Günder

 

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