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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Abrechnungsverfahren steht noch nicht
Ab dem 1. August können Apotheken theoretisch die neue Engpasspauschale abrechnen. In der Praxis scheitert das daran, dass es technisch noch nicht möglich ist, Rezepte entsprechend zu bedrucken. Der Deutsche Apothekerverband will sich aber laut seinem Vorsitzenden Hubmann dafür einsetzen, dass es eine Übergangslösung für die Abrechnung gibt, sodass den Apotheken keine Nachteile entstehen.
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