ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 26.07.2023 – Europäischer Grüner Deal: Gesetze zu Energieeffizienz, Seeverkehrsemissionen und Lade-Infrastruktur
    26.07.2023 – Europäischer Grüner Deal: Gesetze zu Energieeffizienz, Seeverkehrsemissionen und Lade-Infrastruktur
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie sowie der Verordnungen für umweltfreundli...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Europäischer Grüner Deal: Gesetze zu Energieeffizienz, Seeverkehrsemissionen und Lade-Infrastruktur

 

Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie sowie der Verordnungen für umweltfreundliche Kraftstoffe für die Schifffahrt und zum Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für das Laden von E-Autos und der Betankung mit anderen alternativen Kraftstoffen. Sie sind Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die Treibhausgas-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent sinken sollen. Bis 2050 will Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

EU- Energiekommissarin Kadri Simson sagte zur Verabschiedung der neuen Energieeffizienz-Vorgaben: „Unsere verstärkten Maßnahmen zur Energieeffizienz werden die Energiewende beschleunigen. Die Versorgungssicherheit der EU wird gestärkt, und unsere Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen wird im Einklang mit dem REPowerEU-Plan weiter sinken.“

Neues Energieeffizienz-Ziel von 11,7 Prozent und Fokus auf Energiearmut

Rat und Parlament hatten sich darauf geeinigt, den Endenergieverbrauch der EU bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 zu senken. Die jährliche Energieeinsparverpflichtung auf nationaler Ebene wird fast verdoppelt: Die EU-Länder werden von 2024 bis 2030 neue jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent des Endenergieverbrauchs gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent erzielen müssen. Bis Ende 2030 müssen sie schrittweise 1,9 Prozent erreichen. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr.

Die aktualisierte Richtlinie legt auch einen stärkeren Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Energiearmut und die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie umfasst eine erste EU-Definition von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Energieeffizienz insbesondere für schutzbedürftige Kunden, einkommensschwache Haushalte und Personen im sozialen Wohnungsbau vorrangig zu verbessern.

FuelEU Maritime – Förderung nachhaltiger Kraftstoffe für die Schifffahrt

Die „FuelEU Maritime“-Verordnung wird sicherstellen, dass die Treibhausgasintensität der vom Schifffahrtssektor verwendeten Kraftstoffe im Laufe der Zeit schrittweise um 2 Prozent im Jahr 2025 und um bis zu 80 Prozent bis 2050 gesenkt wird. Sie wird die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und Energien fördern und so die Senkung der Treibhausgasemissionen im Schifffahrtssektor unterstützen.

Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)

Gemäß der neuen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) müssen ab 2025 auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes alle 60 Kilometer Ladestationen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie für Lkw errichtet werden. Darüber hinaus müssen für das Aufladen über Nacht Ladestationen an sicheren und gesicherten Parkplätzen installiert werden, ferner Ladestationen für Lieferfahrzeuge an städtischen Knoten. Sie enthält zudem verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge. Die neue Verordnung ebnet auch den Weg, um das Aufladen und Betanken benutzerfreundlich zu machen und sorgt für vollständige Preistransparenz, einheitliche Mindestanforderungen in Bezug auf die Zahlungsoptionen und kohärente Kundeninformationen in der gesamten EU.

Quelle: EU-Kommission

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken