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  • 26.07.2023 – Gematik beschließt Retaxschutz für Apotheken bei abweichenden Arztnamen
    26.07.2023 – Gematik beschließt Retaxschutz für Apotheken bei abweichenden Arztnamen
    APOTHEKE | Wissen & Tipps | Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und bringt neue Möglichkeiten und Herausforderungen für Apotheken mit sich. Ein wegweise...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Wissen & Tipps |

Gematik beschließt Retaxschutz für Apotheken bei abweichenden Arztnamen

 

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und bringt neue Möglichkeiten und Herausforderungen für Apotheken mit sich. Ein wegweisender Beschluss der Gematik am 22. Juni soll Apotheken künftig vor Retaxationen schützen, die durch abweichende Arztnamen auf E-Rezepten verursacht werden. Die bisherige Prüfpflicht entfällt, was eine Erleichterung für Apotheken darstellt und den Fokus auf die Kernversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten stärkt.

Retaxationen, bei denen Apotheken eine Nachforderung von Rabatten oder Boni durch Krankenkassen erhalten, waren häufig auf Unstimmigkeiten zwischen dem Arztnamen auf dem E-Rezept und dem in der elektronischen Signatur verwendeten Namen zurückzuführen. Die Apotheken waren bislang verpflichtet, diese Abweichungen zu überprüfen und zu korrigieren, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Mit dem neuen Beschluss der Gematik werden Apotheken von dieser Prüfpflicht entbunden. Damit sind sie vor Retaxationen geschützt, auch wenn abweichende Arztnamen vorliegen. Dies ermöglicht den Apotheken eine effizientere Abwicklung von E-Rezepten und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

Die Entscheidung der Gematik wird von den Apotheken und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) begrüßt. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt, um den Apotheken eine effizientere und unkompliziertere Abwicklung von E-Rezepten zu ermöglichen. Die Entbindung von der Prüfpflicht bei abweichenden Arztnamen stellt eine Erleichterung für die Apotheken dar, die sich somit verstärkt auf ihre Hauptaufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten, konzentrieren können.


Kommentar:

Die Entscheidung der Gematik, die Apotheken von der Prüfpflicht bei abweichenden Arztnamen auf E-Rezepten zu entbinden, ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Die bisherige Prüfpflicht war nicht nur zeitaufwändig, sondern führte auch oft zu finanziellen Belastungen für die Apotheken durch Retaxationen.

Mit dem Retaxschutz wird den Apotheken eine zusätzliche Sicherheit gegeben, da sie nun nicht mehr bei jeder Abweichung zwischen Arztnamen auf E-Rezepten und elektronischer Signatur befürchten müssen, finanzielle Nachforderungen zu erhalten. Dies erleichtert den Apotheken den Umgang mit E-Rezepten und trägt zur Effizienzsteigerung in der Abwicklung bei.

Dennoch bleibt zu betonen, dass auch weiterhin eine gewissenhafte und präzise Durchführung der elektronischen Verordnungs- und Abrechnungsprozesse von entscheidender Bedeutung ist. Die Sicherheit und Genauigkeit der Daten sind von großer Wichtigkeit, um die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten zu gewährleisten und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Insgesamt ist der Retaxschutz eine positive Entwicklung für die Apotheken, die ihnen mehr Spielraum für ihre Kernaufgaben verschafft und sie von unnötigem bürokratischem Aufwand entlastet. Die Gematik und andere Entscheidungsträger sollten jedoch auch in Zukunft darauf achten, dass die digitalen Prozesse im Gesundheitswesen weiter optimiert und an die Bedürfnisse der Apotheken und Patienten angepasst werden, um eine reibungslose und effiziente Abwicklung zu gewährleisten.

Die Frage nach der Notwendigkeit einer Retaxversicherung bleibt relevant. Während der Retaxschutz einen Teil der Retaxationsgefahr beseitigt, können mögliche Fehlerquellen dennoch existieren. Es bedarf einer ganzheitlichen Strategie, um die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu minimieren. Die Sicherstellung einer zuverlässigen Gesundheitsversorgung sollte stets im Mittelpunkt stehen.

Engin Günder

 

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