Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Seit fast 14 Monaten sind die Vorgaben der neuen Preisangabenverordnung in Kraft. Die Praxis zeigt: Vor allem Fragen rund um den Grundpreis sind auch in Apotheken immer wieder virulent. Muss dieser beispielsweise bei Waren in der Freiwahl angegeben werden? Wie sieht es aus bei NEM, die in Kapseln abgegeben werden? In der aktuellen AZ gibt Rechtsanwalt Timo Kieser einen Überblick über kontrovers diskutierte Fälle.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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