ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 22.07.2023 – Oberlandesgericht Hamm gibt Anleitung für gültiges Dreizeugentestament
    22.07.2023 – Oberlandesgericht Hamm gibt Anleitung für gültiges Dreizeugentestament
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Der für das Erb- und Landwirtschaftsrecht zuständige 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in einem landwirtschaftsrechtlichen Verfah...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Oberlandesgericht Hamm gibt Anleitung für gültiges Dreizeugentestament

 

Der für das Erb- und Landwirtschaftsrecht zuständige 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in einem landwirtschaftsrechtlichen Verfahren über die Gültigkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen geurteilt. Das Urteil betrifft die wichtige Frage, wie ein gültiges Dreizeugentestament errichtet werden kann und hat potenzielle Auswirkungen auf Erbangelegenheiten.


Hintergrund des Falles

In dem vorliegenden Fall ging es um ein Nottestament, das vor drei Zeugen errichtet wurde. Ein Nottestament wird in Notfällen verwendet, wenn die Testierfähigkeit des Erblassers in Gefahr ist und kein formgerechtes Testament vorliegt. Die Frage vor Gericht war, ob das Dreizeugentestament als gültiges rechtliches Dokument anerkannt werden kann.

Das Urteil des OLG Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass das Dreizeugentestament in diesem Fall nicht als gültiges Testament anerkannt werden kann. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die vorgeschriebene Form für Nottestamente nicht eingehalten wurde. Das Testament hätte vor einem Notar oder einem Richter errichtet werden müssen, um die Testierfähigkeit des Erblassers sicherzustellen.


Kommentar: Wichtige Klarstellung für Testamentserrichtung

Das Urteil des OLG Hamm stellt klar, dass die Errichtung eines gültigen Dreizeugentestaments spezifische Anforderungen erfüllen muss. Die vorgeschriebene Form für Nottestamente sollte unbedingt eingehalten werden, um die Gültigkeit des Testaments zu gewährleisten. Dies dient dem Schutz des Erblassers und verhindert potenzielle Streitigkeiten und rechtliche Probleme in Erbangelegenheiten.

Für Personen, die ein Testament errichten möchten, ist es wichtig, die rechtlichen Vorschriften und Formvorschriften genau zu beachten. Ein Testament sollte immer in einer angemessenen rechtlichen Form verfasst werden, um sicherzustellen, dass die individuellen Wünsche des Erblassers korrekt und rechtskräftig umgesetzt werden.

Eine qualifizierte Beratung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt kann dabei helfen, ein gültiges Testament zu erstellen und mögliche Fehler oder Unklarheiten zu vermeiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Erbrecht auseinanderzusetzen und rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um den reibungslosen Ablauf der Erbregelung zu gewährleisten.

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken