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  • 16.07.2023 – Schlichtungsverfahren mit dem Ombudsmann: Eine Alternative zur Gerichtsverhandlung in Finanzstreitigkeiten
    16.07.2023 – Schlichtungsverfahren mit dem Ombudsmann: Eine Alternative zur Gerichtsverhandlung in Finanzstreitigkeiten
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SICHERHEIT | Wissen & Tipps |

Schlichtungsverfahren mit dem Ombudsmann: Eine Alternative zur Gerichtsverhandlung in Finanzstreitigkeiten

 

In Streitfällen zwischen Kund:innen und Banken, Versicherungen, Bausparkassen oder anderen Finanzinstituten bieten Schlichtungsverfahren eine effektive Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren. Ombudsleute fungieren dabei als neutrale Vermittler und helfen, eine Lösung zu finden. In diesem Bericht erfahren Sie, wie Sie das kostenlose Schlichtungsverfahren mit dem Ombudsmann einleiten können.


Was ist ein Ombudsmann und wie funktioniert das Schlichtungsverfahren?

Ein Ombudsmann ist eine unabhängige Person, die als Vermittler zwischen Kund:innen und Finanzinstituten agiert. Das Schlichtungsverfahren ermöglicht es den Beteiligten, ihren Fall vorzubringen und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Der Ombudsmann hört sich beide Seiten an, prüft die Sachlage und gibt eine Empfehlung ab, die für die Finanzinstitute nicht bindend, aber dennoch in vielen Fällen akzeptiert wird.


Vorteile des Schlichtungsverfahrens

Das Schlichtungsverfahren mit dem Ombudsmann bietet verschiedene Vorteile. Erstens ist es für Kund:innen kostenlos und kann zu einer schnelleren Lösung führen als ein Gerichtsverfahren. Zweitens ermöglicht es eine unabhängige und neutrale Bewertung des Falls durch den Ombudsmann. Drittens ist das Schlichtungsverfahren weniger formell und weniger belastend als ein Gerichtsverfahren, was zu einer besseren Kommunikation und einem konstruktiveren Lösungsansatz führen kann.


Wie leitet man das Schlichtungsverfahren ein?

Um das Schlichtungsverfahren einzuleiten, sollten Kund:innen zuerst den direkten Kontakt mit dem Finanzinstitut suchen und versuchen, eine Lösung zu finden. Wenn dies nicht erfolgreich ist, kann der Fall dem Ombudsmann vorgelegt werden. Dafür ist in der Regel eine schriftliche Beschwerde erforderlich, in der der Sachverhalt detailliert dargelegt wird. Die Kontaktdaten des Ombudsmanns und weitere Informationen finden Kund:innen auf der Webseite des entsprechenden Verbandes oder der Schlichtungsstelle.


Fazit:

Das Schlichtungsverfahren mit dem Ombudsmann bietet eine wertvolle Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren. Es ermöglicht es Kund:innen, ihre Streitigkeiten mit Finanzinstituten auf faire und effiziente Weise beizulegen. Die neutralen und unabhängigen Ombudsleute spielen dabei eine wichtige Rolle als Vermittler. Kund:innen sollten sich über ihre Rechte und die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens informieren und dieses nutzen, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Engin Günder

 

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