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  • 15.07.2023 – Gebührendschungel: Eine Übersicht über zulässige und unzulässige Bankentgelte
    15.07.2023 – Gebührendschungel: Eine Übersicht über zulässige und unzulässige Bankentgelte
    FINANZEN | Wissen & Tipps | Im Umgang mit Kreditinstituten kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die Berechnung von Gebühren. Kunden sind oft unsicher, welche Entge...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


FINANZEN | Wissen & Tipps |

Gebührendschungel: Eine Übersicht über zulässige und unzulässige Bankentgelte

 

Im Umgang mit Kreditinstituten kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die Berechnung von Gebühren. Kunden sind oft unsicher, welche Entgelte von Banken im Bereich Darlehen rechtmäßig erhoben werden dürfen und welche Gebühren als unzulässig gelten. In diesem Bericht bieten wir einen Überblick über zulässige und unzulässige Bankentgelte, um Verbrauchern bei der Klärung von Streitigkeiten zu helfen.

Zulässige Bankentgelte:

  1. Kontoführungsgebühren: Banken dürfen in der Regel Kontoführungsgebühren erheben, sofern sie transparent und angemessen sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Konten (z. B. Online-Girokonten) oft gebührenfrei sind, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  2. Zinsen: Banken haben das Recht, Zinsen auf Kredite oder Überziehungskredite zu erheben. Die Höhe der Zinsen sollte jedoch angemessen und im Einklang mit den vereinbarten Konditionen sein.

  3. Bearbeitungsgebühren: Bei bestimmten Krediten, wie beispielsweise Immobiliendarlehen, können Banken Bearbeitungsgebühren erheben. Diese Gebühren sollten jedoch transparent und in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.

Unzulässige Bankentgelte:

  1. Kreditgebühren: Die Erhebung von Kreditgebühren, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Kreditgewährung stehen, ist in der Regel unzulässig. Dazu gehören beispielsweise "Kontoführungsgebühren" oder "Beratungsgebühren", die in Wirklichkeit keine tatsächlichen Leistungen darstellen.

  2. Vorfälligkeitsentschädigung: Eine unzulässige Gebühr ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung. Nach geltendem Recht ist es Banken nicht gestattet, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt.

  3. Nicht anfallende Gebühren: Banken dürfen keine Gebühren für Dienstleistungen erheben, die nicht erbracht wurden oder die der Kunde nicht in Anspruch genommen hat. Solche Gebühren sind nicht gerechtfertigt und können als unzulässig angesehen werden.

Wie Verbraucher vorgehen können:

  1. Informieren Sie sich: Machen Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank vertraut und recherchieren Sie im Vorfeld, welche Gebühren üblicherweise von Banken erhoben werden dürfen.

  2. Überprüfen Sie Ihre Verträge: Lesen Sie Ihre Verträge sorgfältig durch und prüfen Sie, ob die erhobenen Gebühren darin enthalten sind und ob sie gerechtfertigt sind.

  3. Widerspruch einlegen: Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Gebühr unzulässig ist, legen Sie schriftlich Widerspruch bei Ihrer Bank ein. Fügen Sie dabei alle relevanten Informationen und Nachweise bei, die Ihre Argumentation stützen.

  4. Verbraucherzentrale einschalten: Bei Streitigkeiten mit Ihrer Bank können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Verbraucher.


Fazit:

Im Gebührendschungel der Banken ist es wichtig, die Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Bankentgelten zu kennen. Während Kontoführungsgebühren und angemessene Zinsen in der Regel erlaubt sind, sollten Verbraucher wachsam sein und sich gegen unzulässige Gebühren wehren. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, überprüfen Sie Verträge sorgfältig und legen Sie bei Unstimmigkeiten schriftlich Widerspruch ein. Bei Bedarf können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, um Unterstützung zu erhalten. Indem Verbraucher aktiv werden und ihre Rechte verteidigen, tragen sie dazu bei, den Gebührendschungel einzudämmen und faire Bankentgelte sicherzustellen.

Engin Günder

 

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