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  • 15.07.2023 – Urteil zu Autowerbung auf Facebook schafft Klarheit
    15.07.2023 – Urteil zu Autowerbung auf Facebook schafft Klarheit
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Landgericht Lübeck hat in seinem Urteil 13 HKO 36/21 vom 13.06.2023 eine wegweisende Entscheidung zur Autowerbung auf Facebook getroffen. D...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Urteil zu Autowerbung auf Facebook schafft Klarheit

 

Das Landgericht Lübeck hat in seinem Urteil 13 HKO 36/21 vom 13.06.2023 eine wegweisende Entscheidung zur Autowerbung auf Facebook getroffen. Das Urteil trägt zur Klärung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Werbung für Automobile auf sozialen Medien bei und hat möglicherweise Auswirkungen auf die Werbepraktiken der Automobilbranche.

Das Gericht befasste sich mit einer Klage gegen einen Autohändler, der auf Facebook für seine Fahrzeuge geworben hatte. Der Kläger behauptete, dass die Werbung irreführend sei und bestimmte Informationen, wie zum Beispiel den Preis oder wichtige Ausstattungsmerkmale, nicht ausreichend offenlege.

Das LG Lübeck gab der Klage teilweise statt und verpflichtete den Autohändler dazu, die Werbeanzeigen zu ändern. Das Gericht stellte fest, dass bei der Werbung für Automobile auf Facebook die gleichen Transparenz- und Informationspflichten gelten wie bei anderen Werbeformen. Insbesondere muss der Preis klar und deutlich angegeben werden, ebenso wie wichtige Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale des beworbenen Fahrzeugs.


Kommentar:

Das Urteil des LG Lübeck stellt eine wichtige Klarstellung für die Autowerbung auf Facebook dar und verdeutlicht, dass auch in den sozialen Medien Transparenz und klare Informationen für Verbraucher gewährleistet sein müssen. Die Automobilbranche ist stark von digitaler Werbung abhängig, und dieses Urteil könnte Auswirkungen auf die Werbestrategien von Autohändlern haben.

Es ist von großer Bedeutung, dass Autohändler bei der Bewerbung ihrer Fahrzeuge auf Facebook und anderen sozialen Medien die rechtlichen Anforderungen beachten. Der klare und eindeutige Preis sowie wichtige Ausstattungsmerkmale müssen offengelegt werden, um eine irreführende Werbung zu vermeiden. Verbraucher sollen in der Lage sein, informierte Entscheidungen zu treffen und die beworbenen Fahrzeuge richtig einzuschätzen.

Dieses Urteil könnte dazu beitragen, einheitlichere Standards für die Autowerbung auf sozialen Medien zu etablieren und den Schutz der Verbraucherinteressen zu stärken. Es ist ratsam, dass Autohändler und Werbetreibende die Entscheidung des LG Lübeck genau prüfen und ihre Werbestrategien gegebenenfalls anpassen, um rechtlichen Konflikten vorzubeugen und das Vertrauen der Verbraucher zu wahren.

Engin Günder

 

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