ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 14.07.2023 – Data Act bietet große Chancen für datengetriebene Geschäftsmodelle
    14.07.2023 – Data Act bietet große Chancen für datengetriebene Geschäftsmodelle
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Mitgliedstaaten der EU haben am 14.07.2023 eine Einigung zum Trilog-Verordnungsentwurf über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang z...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Data Act bietet große Chancen für datengetriebene Geschäftsmodelle

 

Die Mitgliedstaaten der EU haben heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Einigung zum Trilog-Verordnungsentwurf über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten (Data Act) erzielt. Die Verordnung ist ein Meilenstein, da sie faire Bedingungen und Anreize für eine stärkere, sektorübergreifende gemeinsame Datennutzung schafft. Sie trägt damit maßgeblich zu einer wettbewerbsfähigeren Datenökonomie bei.

Udo Philipp, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Vernetzte Geräte generieren immer mehr Daten, doch dabei bleibt ihr gesellschaftliches und wirtschaftliches Potential oft ungenutzt. Hier setzt der Data Act an, indem er den Nutzenden – sei es ein privater Autofahrer oder eine mittelständische Fabrikleiterin – mehr Kontrolle über ihre selbsterzeugten Daten gibt. Dadurch können Unternehmen neue datenbasierte Geschäftsmodelle entwickeln und Verbraucherinnen und Verbraucher souveräner entscheiden, z.B. über die Reparatur ihrer intelligenten Haushaltsgeräte. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des Start-up-Standorts Deutschland.“

Im Zentrum des Verordnungsentwurfs stehen Daten, die Nutzerinnen und Nutzer beim Verwenden von IoT-Geräten und verbundenen Diensten generieren. Sie erhalten das Recht, über die Verwendung und Weitergabe dieser Daten zu bestimmen. Zudem enthält der Data Act Regelungen, die den Anbieterwechsel von Clouddiensten erleichtern und die Interoperabilität von Daten und Diensten stärken. Außerdem schafft er zusätzliche Rechtssicherheit beim internationalen Datenaustausch und regelt den Umgang mit unfairen Vertragsbedingungen zwischen Unternehmen.

Das BMWK hat sich während des gesamten Prozesses intensiv dafür eingesetzt, dass der Data Act einen angemessenen Ausgleich zwischen Investitionsschutz und Wettbewerbsförderung schafft. Dies ist mit dem nun vorliegenden Verhandlungsergebnis gelungen. Auch und insbesondere Dank des Einsatzes des BMWK wurde eine sachgerechte Balance zwischen dem Ziel des Data Act, das Datenteilen zu fördern, und dem Interesse von Unternehmen, ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen, erreicht.

In den Verhandlungen trat die Bundesregierung für Kohärenz und klarere Abgrenzung zu anderen Rechtsakten, wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ein. Priorität war auch eine eindeutigere Unterscheidung zwischen Regelungen für Unternehmen (Business-to-Business, B2B) und Privatpersonen (Business-to-Consumer, B2C). Weiterhin regelt der Entwurf den Zugriff öffentlicher Stellen auf Unternehmensdaten im Notfall (Business-to-Government, B2G), der aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtet und verhältnismäßig sein muss. Der finale Entwurf berücksichtigt auch, dass der Schutz vor unfairen Vertragsklauseln für alle Unternehmensgrößen gilt und dass der Zugang zu Daten im Bereich der Forschung auch national geregelt werden kann.

Vor Inkrafttreten müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Erscheinung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet 20 Monate später Anwendung. Das BMWK verhandelt den Data Act in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Bundesregierung.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken