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Steuer & Recht |
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2023 um 13,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai 2023 hatte sie bereits um 3,1 % gegenüber Mai 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Im April 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 428 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg um 14,4 % gegenüber April 2022. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt bereits seit August 2022 kontinuierlich zu.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,3 Milliarden Euro. Im April 2022 hatten die Forderungen bei knapp 1,4 Milliarden Euro gelegen.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es insgesamt im April 2023 in Deutschland vier Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit zehn Fällen. Dann folgte der Bereich der sonstigen wirtschaftliche Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit acht Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit nur einer Insolvenz je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.
Im April 2023 gab es 4 906 Verbraucherinsolvenzen. Damit ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im April 2023 um 5,1 % gegenüber dem April 2022 gesunken.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
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